ALG II Aufstockung - Wohngeld - Erstausstattung und Ausbildung

  • Hallöle,

    und zwar, ziehe ich im laufe des Jahres für meine 2/3 Ausbildung nach dresden in meine Erste eigene Wohnung um, bin mir aber noch nicht ganz sicher ab wann bzw bei Welchen kosten, ich in ALG2 Aufstockung bzw Wohngeld fallen würde. Diese Frage stellt sich mir dadurch dass bei Wohngeldbezug meistens, meines erachtens nach weniger übrig bleibt. Ich aber denke ich(?) beides beantragen werden.

    Eben da ich knapp über 1000€ brutto in meiner Ausbildung verdienen werde und meine vorrausichtliche Wohnung um die 350€ warm kosten wird.

    Des weiteren blicke ich bei der Erstausstattungssache auch noch nicht ganz durch, eben da ich maximal mit einem PC. in der neuen Wohnung ankommen würde, da der rest von meinen Eltern für ein Gästezimmer behalten wird

    Danke schoneinmal im vorraus.:hail

  • Als Azubi dürfte es kein Wohngeld geben, da du vorrangig BAB oder Bafög (je nach Ausbildungsform) beantragen kannst. Das ist auch hinsichtlich ALG 2 so. Auch sind dir deine Eltern vorrangig unterhaltspflichtig. Kindergeld gibt es ja auch noch. Wenn du also 219 Euro Kindergeld und ca. 800 Euro Lohn bekommst, hast du 1000 Euro im Monat zur Verfügung. Und evtl. BAB/Bafög. Es ist da wirklich schlecht abzuschätzen, ob du noch irgendwas vom Jobcenter bekommen kannst. Das gilt dann auch für Erstausstattung. Ggf. sollten die Eltern auch da überlegen, ob sie dir nicht unter die Arme greifen. Es sind immerhin die von dir bis dato genutzten Möbel, evtl. sogar dein Eigentum.

  • naja ich denke dass BaB und Bafög beide rausfallen da das in dem sinne meine 3. ausbildung ist und ich die 2. Ausbildung schon abgeschlossen habe, ergo auch kein Kindergeld, würde ich noch Kindergeld bekommen wäre das eine andere sache, und da ich in einem halben jahr auch 25 werde würde das dann auch rausfallen, Die Eltern würden in dem fall auch rausfallen da Mütterlicherseits ca 1,1 netto verdient wird und Väterlichseits, Erbersunfähigkeitsrente durch Leukämie besteht. Eigentum ist aus meinem zimmer an sich wirklich nur Elektronik die ich auch mitnehmen werde, und ein Stuhl.

  • Wenn BAB oder BAföG nicht wegen Einkommen oder Vermögen abgelehnt wird, sondern, weil die x-te Ausbildung nicht mehr förderfähig ist, gibt es auch kein ALG2. Es ist nicht Aufgabe des Steuerzahlers, die zig Ausbildungen zu finanzieren.

    Rente bedeutet nicht, dass man nicht leistungsfähig ist für Unterhalt. Den kannst du aber vielleicht auch verwirkt haben, wenn du bereits eine abgeschlossene Ausbildung hast und demzufolge arbeiten könntest.

    Eigentum an Möbeln kann auch bestehen, ohne, dass du es weißt, indem die Eltern z. B. Geldgeschenke an dich zur Beschaffung verwendet haben.

    Reden wir Klartext. Wenn das Jobcenter keine Ausstattung bezahlt, lassen sie dich in Dresden auf dem Fußboden schlafen? Dann hättest du dir vielleicht eine möbliertes Zimmer anmieten sollen. Lebst du überhaupt derzeit von ALG2?

  • Ich denke, dass es entweder auf ALG2 aufstockung oder Wohngeld hinauslaufen eben da es schon die, in dem sinne 3. Ausbildung ist. Da geht's auch nicht darum mir die ausbildung zu finanzieren sondern darum, dass ich nach der miete noch meine Kosten decken kann. (darüber wofür Steuergelder verwendet werden brauchen wir uns aber sowieso nicht Streiten. Das ist auch beim jetzigen Thema relativ irrelevant)

    nunja ich habe das zimmer damals von meiner schwester übernommen, aber eigentum meiner Eltern ist dies ja immernoch, weswegen es auch bei meinem auszug zu einem Gästezimmer wird. Des weiteren fällt Unterhalt ja sowieso weg, da ich schon eine Ausbildung abgeschlossen habe.

    Natürlich würden sie das, es war ja meine entscheidung. im moment bin ich in einem Teilzeitjob ohne aufstockung oder ähnlichem angestellt, damit ich mir Kaution und Umzug leisten kann.

    ich werde aber sowieso auch 2 monate nach meinem Ausbildungsbeginn (1.9.21) 25 weshalb die mithilfe der eltern sich dort auch nicht wirklich für den staat lohnt.

  • Du verstehst es nicht. Bis vor nicht allzu langer Zeit haben Azubis gar kein ALG2 erhalten, wenn sie eine eigene Wohnung hatten. Und mit Zweitausbildung erst recht nicht. Das wurde zwar aufgeweicht, aber nicht für Azubis, die kein Bafög/BAB bekommen.

    Was deine 25 mit der Mithilfe deiner Eltern zu tun haben soll, entgeht mir. Falls du auf das Unterhaltsrecht nach BGB abspielst: da gibt es keine Grenze von 25 Jahren, auch, wenn sich dieses Gerücht hartnäckig hält.

    Ich fürchte, so einfach, wie du dir das vorstellst, wird das nicht. Du hast eine Ausbildung, kannst arbeiten. Es gibt kein Grund für staatliche Unterstützung.

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