Coronabonus für Wohngeldbezieher

  • "Die Koalition aus Union und SPD hatte sich Anfang Februar auf einen einmaligen Corona-Zuschuss in Höhe von 150 Euro für erwachsene Hartz-IV-Empfänger und -Empfängerinnen verständigt. Berechtigt sollen Personen sein, die im Mai 2021 einen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben."

    Da Wohngeld auch Sozialgeld ist, bin ich der Meinung, es gibt die 150 Euro...

    Wir werden es wohl bald sehen 🤔😊

  • Wohngeld ist bereits seinem Namen nach eine Unterstützungsleistung für die Kosten des Wohnens.


    Die 150 Euro sind eine Zahlung für die durch die Coronapandemie ausgelösten Zusatzkosten des täglichen Lebensbedarfs zu denen die Kosten der Unterkunft gerade nicht zählen.

  • Es gibt schlicht im WoGG keine gesetzliche Grundlage für eine Sonderzahlung. Warum ubd wieso und wofür überhaupt die sein soll, ist dabei doch vollkommen egal. Kosten der Unterkunft ist im Übrigen kein Rechtsbegriff des WoGG.

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