Einkommensbescheinigungen - Nachweis des Zuflusses von Sohn

  • Hallo liebes Forum,

    folgender Sachverhalt :

    Das Jobcenter benötigt für die Leistungsfeststellung Einkommensnachweise (Einkommensbescheinigungen sowie Nachweise des Zuflusses (Kontoauszüge)

    der letzten 7 Monate von meinem erwachsenen Sohn (28 Jahre) der bereits seit 5 Jahren mit seiner Freundin eine eigene Wohnung hat.

    Er ist weder Mitglied meiner Bedarfsgemeinschaft und bezieht keinerlei Leistungen von Jobcenter.

    Meines Wissens sind erwachsene Kinder nur bei Bezug von Grundsicherung/Sozialgeld der Eltern unterhaltspflichtig, wenn ihr Einkommen 100.000 Euro/Jahr übersteigt.

    Ich dachte bei "normalen" Hartz4 Leistungen nicht. Oder wurden klammheimlich die Regularien geändert, und mein Sohn muss nun für mich aufkommen?

    Ich habe beim Jobcenter nachgefragt und bekomme diesbezüglich keine Antwort.

    Mein Sohn der nichts mit meiner BG zu schaffen hat, soll nun sein Einkommen offenlegen, ansonsten wird mir angedroht dass davon ausgegangen wird,

    dass für mich keinerlei Leistungsanspruch besteht.

    Meine Frage : Handelt das Jobcenter gesetzeskonform?

    Vielen Dank im Voraus für euer Feedback.

    Gruß Gustav

  • Hallo Tamar,

    anbei die gewünschte Aufforderung.

    Wie gesagt, mein Sohn hat weder über 100.000 Euro Einkommen, noch bezieht er Sozialleistungen oder ähnliches.

    Zur BG zählt er ebenfalls nicht, wohnt seit über 5 Jahren nicht mehr zu Hause und hat mit Jobcenter etc. überhaupt nichts zu tun.

    Wie kommt das Jobcenter nun dazu Einkommensnachweise anzufordern?

    Danke im Voraus fürs Feedback.

    Gruß Gustav

  • Da steht nichts von Unterlagen von deinem Sohn. Man will Einkommensnachweise von dir haben incl. Nachweise zum Zufluss.

    Tamar,

    danke für dein Feedback.

    logischerweise habe ich das Schreiben anonymisiert.

    da steht:


    - Einkommensbescheinigung für inkl.Nachweis des Zuflusses von Mustermann, Max (Name des Sohnes geändert)


    für den Zeitraum 01.07.2020 - 31.01.2021

    Das Schreiben ist aber an Gustav Mustermann adressiert.:dash

    Das Jobcenter kann von mir keine Nachweise bekommen, weil ich kein Einkommen erziele.

  • Dann teile das mit. Du kannst im Übrigen auch mitteilen, dass es überhaupt keine Rechtsgrundlage für eine endgültige Festsetzung gibt, da du diese nicht beantragt hast, was aber gem. § 67 Absatz 4 Satz 2 SGB II notwendig ist.

    Oder hast du einen Antrag gestellt?

  • Oder hast du einen Antrag gestellt?

    Tamar,

    vielen Dank für deine Antwort.

    Ja, Antrag auf endgültige Festsetzung habe ich gestellt.

    Irgendwann muss ja eh abschliessend entschieden werden. Angenommen man hat mehr Gewinn als in der vorläufigen EKS angegeben wurde.

    Andere Sache: Ich finde keine Rechtsgrundlage über die Auskunftspflicht gegenüber dem Jobcenter für Personen die nicht unter §60 SGB II fallen.

    Mein Sohn hat mit Jobcenter etc. noch nie im Leben was zu tun gehabt. Woher haben die überhaupt die Daten?

    Ich beziehe Leistungen nach SGBII und nicht SGB XII.

    Gruß Gustav

  • Wenn dein Gewinn höher war als in der EKS und du erstatten musst, hättest du das umgehen können, indem du keinen Antrag auf endgültige Festsetzung stellst.

    Woher die Daten deines Sohnes stammen und was die Anforderung soll, kann dir nur dein zuständiges Jobcenter sagen. Nimm den Hörer in die Hand und rufe an. Entgegen vieler Aussagen kann man da durchaus einiges klären, solange man vernünftig miteinander redet.

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