ALG II - keine Eingliederungsvereinbarung - Vermittlingsvorschläge - Zumutbarkeit und Fragen

  • Hallo Forum,

    ich bin relativ neu hier in diesem Forum und habe entsprechend wenig Erfahrung im Umgang mit Hartz4 und den JobCenter und deren Mitarbeiter. Ich hoffe, dass mein Anliegen, meine Frage hier richtig in diesem Unterforum gestellt ist, wenn nicht, dann bitte ich die Administratoren um Verschiebung, DANKE !

    Kurze Situations-Beschreibung:

    Vor knapp 2 Monaten H4 bewilligt bekommen. Eingliederungs-Vereinbarung liegt wegen Corona nicht vor. Meine Vermittlerin hat angerufen und wir hatten ein nettes Gespräch miteinander (natürlich existiert schriftlich nichts).

    Habe nunmehr mehrere Vermittlungs-Vorschläge bekommen. Darunter ist ein Vorschlag, in dem von 10 Std Teilzeit die Rede ist ...

    Ich suche natürlich eine Vollzeit-Arbeitsstelle, habe das meiner Erinnerung nach auch meiner Vermittlerin so verbal mitgeteilt ...

    Ich habe im Internet so einiges bezüglich "Zumutbarkeits-Regeln" gegoogelt, bin aber zu meinem Erstaunen auf keine passende Antwort gestoßen.

    Ich habe beim entsprechenden Arbeitgeber angerufen, ob das eine "aufstockbare" TZ-Stelle ist, oder ob es sich bei "nur" 10 Std gar um einen Mini-Job handeln würde. Beide Fragen wurden verneint.

    Von daher die Frage, muss ich mich auch auf derartige Teilzeit-Stellen bewerben ? Ich kenne ja nun das Gehalt nicht, aber mehr oder weniger würde mein Verdienst meine Fahrtkosten abdecken.

    Ferner finde ich es interessant, daß auf dem Vermittlungs-Vorschlag der Teilzeit-Stelle KEINE Rechts-Folgen-Belehrung aufgeführt ist ? Muss das rechtlich so sein oder hat das einen anderen Grund oder wurde sie in meinem Fall schlichtweg vergessen ?

    Kann ich Vermittlungs-Vorschläge ohne RFB entsprechend OHNE Konsequenzen einfach ignorieren ?

    Vielen Dank für hoffentlich helfende Antworten (oder Verweise auf bereits existierende Threads zu diesem Thema)

  • Du musst alles in deinen Kräften stehende tun, um ALG 2 zu beheben oder zu vermindern. Mit dem Lohn aus 10h/Arbeit verminderst du das ALG 2. Also ist der Job auch grundsätzlich erstmal zumutbar, es hindert dich dann ja niemand, weitere Teilzeitjobs anzunehmen oder aber ihn zugunsten eine Vollzeitjobs wieder zu kündigen.

    Auf Vermittlungsvorschläge ohne Rechtsfolgenbelehrung kannst du reagieren, musst es aber nicht.

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