Firmenwagen neuer Job

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen.

    Ich habe einen Job gefunden, der über dem Mindeststundenlohn liegt. Problem ist allerdings, dass ich auch Kunden anfahren soll und infolge im Arbeitsvertrag steht, dass ich einen Firmenwagen nutzen muss. Bedeutet, dass ich den Firmenwagen nicht ablehnen konnte.

    Jedoch wird nur der Wagen gestellt, die Tankkosten zur Arbeit muss ich selbst übernehmen. Natürlich nicht was ich für die Kundenfahrten tanken muss.

    Ich fahre 3x in der Woche zur Firma, also kann ich hier doch die Fahrtkosten vom Jobcenter übernehmen lassen oder? In der Anlage EK gibt es ja den Punkt "Aufwendungen für die Fahrten zur Arbeitsstätte". Und hier wird gefragt, wie oft man in der Woche zur Arbeitsstätte fährt.

    Danke euch.

  • Übernommen in dem Sinne, dass es die Kosten erstattet gibt, wird das nicht. Aufwendungen für die Arbeit werden vom Einkommen abgesetzt, d. h., es wird weniger Einkommen angerechnet.

    Fahrtkosten werden pauschal mit 20 Cent pro Entfernungskilometer berücksichtigt. Dabei werden bei einer 5 Tagewoche 19 Arbeitstage zugrunde gelegt. Bei dir dann entsprechend nur anteilig auf 3 Tage runtergerechnet. Wenn diese Kosten + 30 Euro Versicherungspauschale + evtl. weitere Kosten (Gewerkschaftsbeitrag z. B.) 100 Euro nicht übersteigen, werden sie nicht weiter berücksichtigt, da es bereits diesen Grundfreibetrag von 100 Euro gibt. Nur, wenn deine Kosten über 200 Euro liegen, werden die tatsächlichen Kosten abgesetzt.

  • Hi und großen Dank!

    Also einfache Strecke sind 87 km, sprich, da kommt bei drei Tagen schon was zusammen.

    Denkst Du nicht, dass sie sagen werden, dass der Arbeitgeber die Spritkosten übernehmen muss, weil ich ja den Firmenwagen fahren muss?

  • Wenn der Arbeitgeber bestätigt, dass du die Fahrt zum Arbeitsplatz selbst finanzieren musst, wird das JC dagegen wenig machen können.

    Mach es doch erstmal so geltend (evtl. mit Bestätigung des AG, dass er diese Kosten nicht zahlt und dass es 3 Tage/Woche betrifft) und warte ab.

  • Hi danke dir. Grundsätzlich denke ich, dass mir ja jeder andere auch ein Auto leihen könnte. Es gibt ja keine Verpflichtung einen eigenen PKW nehmen zu müssen, den man sich meist eh nicht leisten kann.

    In der Anlage EK wird ja nur gefragt, ob man mit PKW oder öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt.

    Und das Jobcenter spart sich die Absetzung für eine Autohaftpflicht.

    Ich denke, steuerrechtliche Dinge hat das Jobcenter nicht zu interessieren.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!