ALG II Antrag - Fristlose Kündigung erhalten

  • Hallo ich bin 37! Ich habe eine fristlose Kündigung erhalten! Da ich erst seit paar Monaten für die Firma gearbeitet habe ich kein Anspruch auf ALG I! Kann ich jetzt einen Antrag auf ALG II stellen? Welche konsequenzen muß ich jetzt bei ALG II erwarten? Bei ALG I gibt es eine Sperre wie funktioniert das bei ALG 2 ? 30 % Sanktion oder gibt es da auch für 3 Monate kein Geld mehr?

  • Wovon hast du denn vor dem Job gelebt? Wenn da niemand ist, der ausreichend verdient (Ehepartner etc), dann bleibt nur ALG2. Wegen der Kündigung droht eine Sanktion von 30% und ggf. Kostenersatz wegen schuldhaften Verhaltens.

    Die (fristlose) Kündigung ist berechtigt?

  • Die erste Frage ist zunächst, ob die fristlose Kündigung berechtigt war.

    Falls die nicht offensichtlich begründet war, bliebe zu überlegen, fristgerecht Kundigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einzulegen.

    Falls Du nicht aus eigenem Einkommen oder Vermögen einen Anwalt leisten kannst, könntest Du Dir beim örtlichen Arbeitsgericht einen Beratungshilfeschein für einen Rechtsanwalt und Prozesskostenhilfe für ein Gerichtsverfahren holen.

  • So das zutreffend ist und kein rechtlich anerkennungsfähiger Grund für die Abwesenheit existieren sollte:

    Wie Tamar bereits völlig zutreffend angemerkt hat, sieht das SGB II (=Jobcenterrecht) keine Sperre vor. Vielmehr sind bei selbst verschuldetem Verlust der Arbeitsstelle 3 Monate Sanktion zu 30 % des jeweiligen Regelbedarfs und zusätzlich ggf. eine Erstattungspflicht nach § 34 SGB II aufgrund selbst herbeigeführter Hilfebedürftigkeit denkbar.

    Zusätzlich kannst Du bei der Agentur für Arbeit vorsorglich einen Antrag auf Arbeitslosengeld 1 stellen bzw. Dir bestätigen lassen, dass Du dort keinen Anspruch hast. Die Bestätigung kannst Du beim Jobcenter mit einreichen.

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