Rückzahlung bzw Aufrechnung zuviel gezahlter Leistungen

  • Guten Tag,

    Ich erhalte 868 Euro erwerbsminderungsrente (befristet) und dazu 135 Euro Aufstockung ALG2.

    Das Jobcenter hat plötzlich festgestellt das ich monatlich 28 Euro zu viel erhalten habe, rückwirkend für 9 Monate fordern die das jetzt zurück (und zahlen Zukünftig nur noch 107

    Bei der Prüfung kam raus das die tatsächlich vergessen haben die Rentenerhöhung Juli 2020 zu berücksichtigen (obwohl ich denen das Natürlich mitteilte im Rahmen der Änderungsmitteilung), jedoch habe ich bei meinem damaligen Verlängerungsbescheid nicht beachtet, dass die tatsächlich als Berechnungsgrundlage die ursprüngliche Rente vor Juli 2020 verwendet haben...

    Die haben mir nun einen Anhörungsbogen mitgeschickt und geschrieben, ich könne darauf reagieren innerhalb 3 Wochen (ob ich das anerkenne oder noch was dazu zu sagen hätte), ansonsten würden sie entweder 10% Aufrechnung machen oder 30% Aufrechnung machen (aber das nur wenn ich grob fahrlässig gehandelt habe was ja absolut außer Frage steht oder ?) .

    Jetzt lese ich dass laut mit § 44 SGB II auch weniger bis keine Aufrechnung denkbar ist , wenn ich den Fehler nicht verursacht habe. Stimmt das ? :grumble

    Wie seht ihr diesen Fall ? Vielen Dank für eure Antworten. Gruss

    Naverma


  • Die spannende Frage ist doch: Hat das Jobcenter tatsächlich rechtzeitig Kenntnis von der Rentenerhöhung gehabt und es nicht beachtet oder kam die Veränderungsmitteilung nie an?

    Was steht dazu genau in der Anhörung und kannst du nachweisen, dass du die Erhöhung tatsächlich rechtzeitig mitgeteilt hast?

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