Vorläufige Zahlungseinstellung

  • Hallo

    Ich hab da ein paar Fragen.

    Erstmal zur Situation.

    Ich habe am 15.03 zwei Briefe von Jobcenter bekommen. Der erste war eine Aufforderung zur Mitwirkung

    In der sie die aktuelle Bankverbindung haben wollten.

    Der 2 Brief vorläufige Einstellungen ihrer Zahlung von Leistungen.

    Grund Konto existiert nicht mehr.

    Zahlung vom März wurden zurückgebucht.

    Erst konnte ich das nicht verstehen da mein Konto existiert und die Zahlung für März ankam und nicht rücküberwiesen wurde.

    Dann hab ich festgestellt das es sich um die Hausverwaltung handelt.

    Die haben ein kurzfristigen Kontowechsel gemacht.

    Ich habe die Nachweise 2 Tage später mit Einschreiben an das Jobcenter geschickt.

    Meine Fragen dazu

    Dürfen die wegen so etwas die Zahlung komplett einstellen?

    Hätten die nicht erst ne Aufforderung zur Mitwirkung schicken müssen bevor die alles komplett einstellen?

    Muss ich jetzt Angst haben das die sich 2 Monate Zeit lassen einfach weil sie es können?

    Die Situation mit Corona macht es nicht gerade einfacher da ich zurzeit kein Ausweis besitze und Termin für neuen Ausweis die nächsten 2 Monate ausgebucht sind bundesweit.

    Somit kann ich mich nicht Persönlich vorstellen.

    Vllt kann mir jemand weiterhelfen.

    LG

  • Ob das so korrekt ist, müsstest du ein Gericht bemühen, streiten kann man sich sicherlich darüber. Ändern kannst du es ja jetzt nicht. Also schau nach, dass die Kontonummer (nochmal) nachweislich an das JC geht, damit das Geld überwiesen werden kann.

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