Sohn wohnt bei Vater arbeitslos

  • Moin zusammen,

    ich freue mich auf eure Hilfe; hier der Sachstand in Kürze:

    Mein Vater ist durch Corona arbeitslos geworden und stellt nun einen Antrag auf HartzIV.

    - Ich bin über 25 Jahre alt

    - Ich bin erwerbstätig neben meinem Vollzeitstudium (zahle ich)

    - Ich wohne bei meinem Vater und bin dort gemeldet (zahle nichts)

    - Einzig für meine Verpflegung muss ich selbst sorgen.

    - Zwischen meinem Vater und mir besteht kein Mietvertrag

    - Ich habe noch eine WG nahe am Studienstandort (zahle ich)

    - Aus privaten Gründen muss ich bei meinem Vater gemeldet bleiben.

    - Ich benötige keine Sozialhilfe.

    Das Amt rechnet mich jetzt trotzdem zur Bedarfsgemeinschaft und schmälert so die Sozialhilfe meines Vaters.

    Das Amt meint, dass ich ausziehen müsste, damit ich nicht angerechnet werde.

    Ansonsten zwingen sie meinen Vater 50% der Miete auf mich umzulegen. Stimmt das?

    Sollte ich diese Miete tragen müssen, müsste ich noch mehr arbeiten und könnte mein Studium nicht mehr beenden.

    In wie weit zähle ich zur Bedarfsgemeinschaft, Haushaltsgemeinschaft oder WG von meinem Vater?

    Beste Grüße

    Pepe

  • In dieser Konstellation verstehe ich den HG Antrag nicht.

    1.1. Mein Vater

    1.2.1 Mein Vater

    1.2.2 erhält keine Leistungen von mir

    2. ich

    3. trifft alles nicht zu (glaube ich)

    4. ich bin nicht Eigentümer oder Mieter (trifft zu, glaube ich)

    So richtig ausgefüllt?

  • Wenn du dort wohnst, musst du auch deinen Mietanteil selbst zahlen. Ansonsten würde dir der Staat über höheres ALG2 kostenloses Wohnen finanzieren. Das ist aber nicht Sinn und Zweck der Sache. Hier gilt das sogenannte Kopfteilprinzip.

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