ALG II Antrag und Fragen

  • Habe den Erstantrag für ALG2 ausgefüllt, da ich nach dem Studienabbruch 2018 aus gesundheitlichen Gründen und längerer Erwerbslosigkeit meine Ersparnisse aufgebraucht und die Krankenversicherung nicht mehr zahlen kann.

    Ich wohne zur Zeit mietfrei getrennt im OG des Elternhauses und erhalte kein regelmäßiges Geld durch die Eltern und wirtschafte eigenständig. Da ich ü25 bin, sind diese ja auch nicht mehr unterhaltspflichtig etc.

    Hab dies auch bereits so der Agentur mitgeteilt.

    Jetzt hab ich vom Amt die Aufforderungen erhalten, weitere Anlagen auszufüllen. Ich bekam hierzu je 2x die Anlage HG / EK.

    Unter was falle ich genau? Meines Erachtens nach ist es eine simple Wohngemeinschaft, in der ich zur Zeit mietfrei wohne, bis ich mich anteilig an den Wohnkosten beteiligen kann, nachdem ich wieder einen Arbeitsplatz habe.

    Ich benötige dringend die Grundsicherung für Lebensmittel, Kleidung fürs Vorstellungsgespräch etc. und die Übernahme der 200€ Krankenversicherungsbeiträge. Würde das Amt mir diese Leistungen verwehren, wenn ich eine Haushaltsgemeinschaft mit den Eltern angebe?

    Für die Rückstände bei der Krankenversicherung erhielt ich ein zinsloses Darlehen der Eltern, mein PKW läuft über die Eltern, habe sonst keinerlei Geldeingänge auf dem Konto. Würde gern ein Mitwirken der Eltern vermeiden, da ich keine genauen Erkenntnisse über deren genauen Vermögensverhältnisse und Einkommen/Ausgaben habe und eher geduldet werde, bis ich wieder im Berufsleben Fuß fasse.

  • Ist das im OG denn eine komplette Wohnung, so dass du selbst kochst, Wäsche machst usw?

    Ja, getrenntes Stockwerk mit eigenem Bad, Küche, Wohnbereich. Waschküche im Keller wird mitbenutzt. Aber es gibt eben keinen Mietvertrag und ich möchte auch nicht vom Amt Mietleistungen erschleichen oder meine Eltern zu Vermietern machen. Ich hab zuvor eben pauschal eine Beteiligung für Internet/Strom/Wasser/Heizung gezahlt.

    Mir geht es wie gesagt temporär nur um Grundsicherung+KV zur Überbrückung der nächsten Wochen/ Monate. Ist ja unlogisch wenn das Amt Leistungen verweigert, weil ich mietfrei wohne und direkt unterstellt wird, dass mich deshalb meine Eltern auf gut deutsch durchfüttern und es automatisch eine Haushaltsgemeinschaft ist. Wenn ich erst ausziehen müsste, fielen ja höhere Leistungen für das Amt an und es wäre meines Erachtens nach vom Aufwand nicht verhältnismäßig.

  • Wenn du einen komplett eigenen Haushalt führst, ist es keine Haushaltsgemeinschaft. Gib das so an beim Jobcenter "keine Haushaltsgemeinschaft, da räumlich und finanziell getrennt gewirtschaftet wird".

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