Studium abgebrochen - ALG II Anspruch - bei Elternteil wohnend

  • ALG II Ü25, Studium abgebrochen, Anspruch obwohl Elternteil wohnend

    Hallo,

    Ich habe mich etwas in den verschiedenen Forumthemen umgeschaut, aber keines gefunden, was wirklich auf meine Situation passt.

    Ich habe vor kurzem zum ersten Mal einen Antrag auf Grundsicherung gestellt, habe keine abgeschlossene Ausbildung, Studium wie im Titel gesagt abgebrochen und bisher nur vor ein paar Jahren wenige Monate in Voll- oder Teilzeit gearbeitet.

    Kurz meine SItuation:

    - seit Januar 25

    - Studium abgebrochen, keine Ausbildung

    - wohne bei meinem Vater und seiner zweiten Frau

    - Vater zu 50% schwerbehindert, arbeitet Vollzeit
    - Stiefmutter zu 100% schwerbehindert

    - habe einen Aushilfsjob (max. 450€ im Monat)

    - zahle selbst für mein Essen, etc.

    - möchte im August eine Ausbildung anfangen

    - suche für den Übergang einen Teilzeitjob, habe aber unter anderem wegen psychischer Probleme noch keinen gefunden bzw. muss eventuell auch vorerst in eine Klinik

    Vom Jobcenter habe ich einige Dokumente zugeschickt bekommen, wobei viele mehr auf meinen Vater bezogen sind.

    Nun weiß ich nicht, ob ich wirklich alle dieser Angaben machen muss, bzw. wieviel mein Vater auch tatsächlich ausfüllen muss.

    Ich hoffe, die Angaben reichen und dass mir vielleicht jemand helfen oder einfach ein paar Tipps geben kann.

    Vielen Dank im Vorraus.

    Titel Korrektur

  • Hauptsächlich das, was von meinem Vater erwartet wird, wie ich es auch geschrieben hatte. Er steht der ganzen Sache negativ gegenüber, hat absolut keine Lust darauf und sieht auch irgendwo nicht ein, Angaben zu sich und seinem Einkommen etc zu machen, wenn es ja um mich geht.

  • Wo steht, was man an Angaben von deinem Vater erwartet? Entschuldige bitte, aber

    Vom Jobcenter habe ich einige Dokumente zugeschickt bekommen, wobei viele mehr auf meinen Vater bezogen sind.

    das ist doch nichts genaues. Nochmal frage ich jedoch nicht nach. Es ist Sonntag, es gibt Dinge, für die man seine kostbare Freizeit besser nutzen kann, als dich immer wieder dasselbe zu fragen.

  • Tut mir sehr leid, ich hatte die Unterlagen nicht vorliegen und tut mir ebenfalls leid, ihre kostbare Freizeit zu verschwenden. Zudem ist mir das alles sehr neu, weshalb ich nicht wusste, wie genau und auf welche Punkte ich alles eingehen muss. Daher auch überhaupt mein Post zu dem Thema, leider überfordert es mich etwas.

    Die Angaben, die von meinem Vater verlangt werden, gehen ums Einkommen sowie eine "Anlage für eine weitere Person der Bedarfsgemeinschaft". Allerdings handelt es sich, nach meinem Verständnis bzw. nach dem, was ich nachgelesen habe, bei uns um eine Haushaltsgemeinschaft (da ich über 25 bin) und nicht eine Bedarfsgemeinschaft. Nun bin ich nicht sicher, ob diese Anlage wirklich richtig ist oder eher etwas anderes gebraucht wird.

    Ich hoffe es ist etwas verständlicher jetzt. Nochmals Entschuldigung für die Umstände und einen schönen Sonntag noch.

  • Nein, es ist nicht verständlicher und ganz und gar unverständlich ist es, wieso Unterlagen, die dir zugeschickt wurden, dir nicht vorliegen. Wo sollen die denn gerade sein?

    Grundsätzlich dürftest du die Beantwortung deiner Fragen aber hier finden:

    (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

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