ALG II - Selbstständig - Eingliederungsvereinbarung - Bildungsgutschein und Mitwirkungspflichten

  • Hallo zusammen,

    ich bin Selbstständige und habe coronabedingt vom 01.03.20 - 28.02.21 ALG 2 erhalten, in der Zeit hatte ich auch keine Einnahmen.

    Netterweise wurde mir ein Bildungsgutschein genehmigt und ich habe eine Weiterbildung gemacht, deren Ende mit dem Ende des BWZ zusammenfiel (Ende Weiterbildung 03.03.21). Die Teilnahme habe ich erfolgreich abgeschlossen und das Zertifikat meiner Sachbearbeiterin zukommen lassen. Zu der Weiterbildung gab es eine EGV (gültig bis auf weiteres), die den folgenden Passus enthält:

    "3. Ziele: Integration in den ersten Arbeitsmarkt durch Teilnahme an einer mit einem Bildungsgutschein geförderten Maßnahme (...) und nachmaliger Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit."

    Nun hatte ich erst einen unvollständigen Weiterbewilligungsantrag online gestellt, mich dann aber aus unterschiedlichen Gründen dazu entschieden, diesen zurückzunehmen. Meinen Lebensunterhalt kann ich nun wieder selbst bestreiten, allerdings weiterhin als Selbstständige, da sich die Auftragslage nun wieder deutlich gebessert hat.

    Dies habe ich per Email getan: "(...) mit diesem Schreiben nehme ich meinen Weiterbewilligungsantrag ab 01.03.21 auf Arbeitslosengeld II zurück und möchte mich von sämtlichen Hartz-4-Leistungen abmelden.(...)".

    Nun habe ich vom Jobcenter 2 Briefe erhalten. Einmal eine Aufforderung zur Mitwirkung wegen des Weiterbewilligungsantrages (Einkommensnachweise von 01.01.20 - 23.02.21 etc.pp.) Dieser Brief dürfte ja hinfällig sein, oder?Überraschender war für mich der zweite Brief, in dem ich eine Erklärung unterschreiben soll (Schreiben anbei als Anhang).
    Meine Fragen sind nun die folgenden:

    1. Muss ich diese Erklärung unterschreiben?
    2. Was darf das Jobcenter zukünftig von mir überhaupt noch verlangen, obwohl ich nicht mehr im Bezug bin?
    3. Was dürfen Sie noch fordern über den zurückliegenden BWZ, den ich ja im vereinfachten Verfahren wegen Corona bewilligt bekommen habe?
    4. Kann auf mich zukommen, dass ich die Weiterbildung zurückzahlen muss, da ich ja keine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen habe?

    Ich möchte einfach nur noch aus diesem blöden System raus und am liebsten nie mehr zurück blicken.
    Vielen Dank für eure Unterstützung.

  • Das ist einfach ein offizielles Formular zu deiner formlosen Verzichtserklärung, damit du auch weißt, was das für Folgen haben kann (Krankenversicherung etc.). Ob man für den vergangenen Zeitraum irgendwelche Unterlagen verlangt, kann dir niemand sagen. Manche JC machen es nicht, da eine endgültige Festsetzung nur auf Antrag erfolgen kann, andere machen es trotzdem. Wegen der Kosten der Weiterbildung sollte nichts kommen.

    Persönliche Anmerkung: etwas als "blödes System" zu bezeichnen, das dir ein Jahr lang den Lebensunterhalt gesichert und dazu noch eine Weiterbildung finanziert hat, finde ich äußerst unangebracht. Ich gehe davon aus, dass es Länder - auch in Europa - gibt, wo das undenkbar ist.

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