ALG II - Bedarfsgemeinschaft - Teilzeitjob - Mitwirkungspflichten

  • Hallo,

    erstmal zu meiner Situation.

    Ich bin Student 24 Jahre alt und lebe noch bei meinen Eltern. Eltern sind arbeitslos, von daher haben die für mich ja geld bekommen, weiß nicht wie das heißt.

    Folgendes jetzt: ich habe seit dem 19.01.21 einen Teilzeitjob, habe jedoch vercheckt das ich dem jobcenter davon berichten musste.

    Paar wochen danach bekam ich Post von Jobcenter, ich solle doch den Arbeitsvertrag meine Lohnabrechnung und Kontoauszüge vorzeigen. Ich hatte keine Lust mehr darauf, weil dort stand jede weitere Lohnabrechnung solle ich auch zeigen usw.

    Habe dann beim jobcenter gekündigt, bin offiziell ab dem 01.03.21 weg vom Jobcenter.

    Dachte dann hört das mit den Briefen auf, aber nein, habe jetzt wieder einen bekommen, die wollen die oben genannten Dokumente tzd haben.

    Meine frage ist, soll ich denen die Sachen schicken oder nicht.

    Weil da steht, wenn ich die Sachen nicht schicke bekomme ich keine Leistungen mehr, aber die bekomme ich ab dem 01.03 ja eh nicht mehr.

    Kann denn was schlimmes passieren, wenn ich die sachen nicht abschicken?

    Danke für die Antworten.

  • Folgendes noch:

    falls ich denen die Dokumente zusenden sollte, wird von mir ja wahrscheinlich Geld zurückgefordert.

    Ich habe es damals wirkich nicht gewusst das ich denen mitteilen muss wenn ich einen Job habe.

  • Du bzw. deine Eltern haben zuviel Geld erhalten. Das will das Jobcenter errechnen, das sollte dir doch logisch sein, dass, sie dazu die Unterlagen benötigen. Außerdem kann man ALG2 nicht kündigen. Man kann höchstens darauf verzichten, aber auch nur für die Zukunft und das nur schriftlich, nicht per Mail, telefonisch etc. Wenn du das gemacht haben solltest, wird deinen Eltern übrigens dein Kindergeld voll als Einkommen angerechnet, sie haben also wahrscheinlich noch viel weniger Geld zur Verfügung. Ob du ihnen also mit deinem Verhalten einen Gefallen tust, bezweifle ich mal ganz stark.

    Wenn du die Lohnnachweise nicht einreichst, holt sie sich das JC von deinem Arbeitgeber, der ist nämlich zur Auskunft verpflichtet. Ach ja: richte dich schonmal auf ein gutes Bußgeld ein...

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