ALG II Bezug - Erwerbsfähigkeit - Ärztlicher Dienst und Fragen zum Vermögen

  • Das maximal zulässige Vermögen liegt bei 150€ pro Lebensalter + 750€.

    Aber was ist, wenn mein Vermögen vor der Antragstellung etwas unter der zulässigen Grenze liegt und nach der Überweisung durch das Jobcenter, das Vermögen (natürlich) über der Grenze ist und es bis nächsten Monat so bleibt? Kriegt man dann die nächste Überweisung erst, wenn man wieder unter der Grenze ist oder ist es, wenn der Antrag bewilligt wurde, erst mal egal wie hoch das Vermögen ist?

  • Abgesehen davon, dass derzeit höhere Vermögensgrenzen gelten, ist das Vermögen erst beim nächsten Antrag wieder wichtig, da nach Definition des BSG Vermögen das ist, was vor Antragstellung vorhanden war.

  • Ich hätte drei Fragen:

    1. beim Amtsarzt: für wie lange wird (Teil)Erwerbs(un)fähigkeit festgestellt? Immer für 6 Monate? Oder kann es sein dass der Amtsarzt meinen Status über die Erwerbsfähigkeit für einen Zeitraum von zB nur 3 Monate festellt?

    2. Beim ärztlichen Dienst des Jobcenters arbeiten ja Amsärzte (?). Sind das die gleichen Amtsärzte vom

    vom Gesundheitsamt? (Ich habe gehört, dass Ärzte vom Gesundheitsamt eingeschaltet worden sind, obwohl man ja bereits den ärztlichen Dienst vom Jobcenter hat?)

    3. Ich weiß, es ist vom Jobcenter abhängig. Aber wie lange dauert es durchschnittlich ungefähr um einen Termin beim Amtsarzt zu kriegen, wenn man beim Antrag ankreuzt, dass man nicht mehr als 3 Stunden/Tag arbeiten kann?

    Titel Korrektur und Thema bitte weiterführen

  • 1. Nun, der Arzt kann feststellen, dass du erwerbsfähig bist oder nur stundenweise oder unter 6 Monate bzw. über 6 Monate erwerbsunfähig. Da gibt es etliche Möglichkeiten.

    2. Wenn das der ÄD der Agentur für Arbeit ist, dann hat das nichts mit dem Gesundheitsamt zu tun. Wenn das JC jedoch einer sogenannten Optionskommune gehört, dann sind es die Ärzte des Gesundheitsamtes.

    3. Dein erster Satz ist die Antwort. Es ist vom Jobcenter und den derzeitigen Umständen (Corona) abhängig. Und sicher auch davon, ob ein Gutachten nach Aktenlage oder mit persönlicher Begutachtung gemacht werden soll.

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