Eingliederungsvereinbarung - Unterschriften und Fragen

  • Hallo an alle,

    ich bin als ALG 2 Empfänger noch recht unerfahren und hoffe, dass mir hier jemand antworten kann, denn weder hier im Forum noch im Netz insgesamt habe ich brauchbare Informationen gefunden.

    Ich habe eine EGV erhalten, die ich aber nicht unterschreiben werde, weil sie in Form, Inhalt und Zustellung nicht den Anforderungen entspricht. Soviel weiss ich bereits.

    Jetzt hab ich aber einen Gedankengang, der mir keine Ruhe lässt und da hätte ich gerne mal eine fundierte Meinung. Vor allem, wenn ich mit meiner Auffassung daneben liegen sollte.

    Die EGV wurde mir auf dem Postweg zugesandt, was wohl an sich schon eine Nichtigkeit begründet. Die EGV wurde mit mir noch nicht besprochen, also auch noch nicht gemeinsam ausgearbeitet. Ich glaube, das stellt auch einen Grund für eine Nichtigkeit dar. Jetzt ist diese EGV aber bereits vom Jobcenter unterschrieben (nicht von mir!).

    Da die EGV noch nicht mit mir ausgearbeitet aber vom Jobcenter bereits unterschrieben wurde, nehme ich (frecherweise) an, dass es sich hier um eine Blanko Unterschrift handeln könnte.

    Daraus folgt für mich eigentlich, dass ich die EGV nach eigenem Ermessen so abändern können müsste, dass sie komplett meinen Vorstellungen entsprechen würde. Diese veränderte EGV, die vom Jobcenter bereits unterschrieben ist, und von mir dann in abgeänderter Form unterschrieben werden würde, müsste dann, durch die bereits geleistete Unterschrift des Jobcenters gültig sein. Oder?

    Wie gesagt, wäre schön wenn ich einige Antworten bekommen würde.

  • Mit Verlaub, aber das ist doch Quatsch. Es geht um einen Vertrag. Änderst du ihn einseitig, bindet das natürlich nicht die Gegenseite. Im Übrigen ist es ebenfalls Blödsinn, dass ein Vertrag immer persönlich verhandelt werden muss. Das geht auch schriftlich. Wenn du also Änderungsvorschläge hast, dann schreibe die auf, tüte sie ein und tritt in Verhandlungen mit dem Jobcenter über den Inhalt deiner EV. Sollten sie scheitern, bekommst du das Ding als Verwaltungsakt und dann kannst du es mit Widerspruch und Klage angreifen.

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