ALG II - Aktiendepot - private Berufsunfähigkeitsrente - Fragen zu Vermögen - Einkommen Anrechnung

  • Guten Tag,

    leider finde ich zu folgendem Sachverhalt nirgendwo eine Antwort. Daher hier meine Frage:

    Wie wird mit nicht realisierten Buchgewinnen bei der Vermögensanrechnung verfahren?

    Beispiel mit vereinfachten Werten:

    2016 wurden 105 Aktien im Wert von 5.000€ gekauft. Diese haben nun durch die Kursentwicklung einen Wert von 65.000€ (über der "Corona-Vermögensgrenze" von aktuell 60.000€).

    Wie wird hier verfahren?

    Zum einen könnte man doch sagen, dass nicht realisierte Buchgewinne nicht angerechnet werden dürfen und hier nur die 5.000€, die bei Kauf bezahlt wurden, berücksichtigt werden dürfen.

    Oder:

    Wenn von "verwertbarem" Vermögen gesprochen wird, NUR das wirklich VERWERTBARE Geld, welches bei Verkauf NETTO auf das Konto gutgeschrieben werden würde, berücksichtigt werden dürfte. Bedeutet, bei Verkauf aller Aktien würde der Staat ca. 25% Kapitalertragsteuer (+ Soli + Kist) einbehalten und es würden nicht 65.000€ sondern nur ca. 50.000€ (vereinfacht mit 25% Abzug auf den Gewinn dargestellt) gutgeschrieben werden.

    Somit kann ich mir unter keinen Umständen vorstellen, dass es zu einer Ablehnung des Hartz IV-Antrages aufgrund eines zu hohen Vermögens kommen kann. Vorausgesetzt es existieren ausschließlich die Aktien als Vermögen.

    Hierzu muss es doch eine klare Regelung geben.

    Vielen Dank im voraus.

  • Danke Tamar für Ihre schnelle Antwort.

    Verkehrswert = der Wert, der im Aktiendepot angezeigt wird? Ohne Berücksichtigung der Verwertbarkeit? Warum heißt es dann "verwertbares Vermögen"? Gibt es dazu eine Gesetzesregelung?


    Den Fall mit der Juristin kenne ich. Allerdings ist der Fall nicht ganz vergleichbar, da Sie mit den abgehobenen 2.000€, zu denen sie keine klare Angaben machen konnte, über den 60.000€ liegt und die Ablehnung somit zunächst "gerechtfertigt" ist.

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

  • Okay. Vielen Dank für den Link. Ich habe den Artikel Mal überflogen.

    Dort steht:

    "Der Verkehrswert eines Vermögens ist der bei Veräußerung auf dem freien Markt erzielbare Erlös für den Vermögensgegenstand."

    Und soweit ich weiß, bedeutet Erlös = bei einem Verkauf eingenommener Geldbetrag.

    Oder?

    Und der eingenommene Geldbetrag ist in meinem Fall immer nur mit sofortigem Steuerabzug bei Verkauf der Aktien möglich. Es gibt also keine Option den Wert ohne Steuerabzug zu erhalten. Unberücksichtigt der 801€, die hier keine wirkliche Rolle spielen.

    Was denken Sie also, zu welchem Betrag die Aktien angerechnet werden?


    Achso und noch eine Frage:

    Wie soll überhaupt mit dem Wert des Depots verfahren werden, wenn es im Januar Mal 70.000€, mal 40.000€, mal 65.000€ Wert hatte, im Februar 75.000€ und mal 50.000€ usw.

    Ich meine, die Aktien im angesprochenen Depot unterliegen sehr großen Schwankungen und ein Hartz IV-Antrag wird an Tag XY gestellt und oft für 6 Monate bewilligt. Man kann doch nicht jeden Tag das Depot überprüfen. Dafür muss es doch klare Regelungen geben, wie verfahren wird. Zumal das ja nur Buchgewinne sind, die nicht realisiert werden und täglich stark schwanken.

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

  • Es gibt keine klare Regelung. Erstmal musst du mit dem JC klären, wo sie "erhebliches Vermögen" verorten. Und dann kann man weiter darüber nachdenken. Die Gewinne realisierst du durch Verkauf. Und der ist nunmal jederzeit möglich.

  • Guten Tag,

    muss ich HartzIV zurückzahlen, wenn ich eine rückwirkende Zahlung aus meiner privaten Berufsunfähigkeitsrente erhalte?

    Danke und LG

    Titel Korrektur und Thema bitte weiterführen

  • Wenn das Jobcenter Erstattung angemeldet hat, dann rechnen die Sozialleistungsträger untereinander ab. Wenn du die Antragstellung verschwiegen hast, sieht es wieder anders aus.

    Für private Versicherungen greift diese Regelung aber nicht.

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