ALG II Antrag - Rückkehr aus dem Ausland und Fragen

  • Hallo Forums-Gemeinde,

    Kurz zu mir:

    Mann, Ende 40, geschieden (nach asiatischen und dt. Recht), nach ca 20 Jahren in Ost-Asien nun dauerhaft wieder in Deutschland. Aller Anfang ist schwer, und für mich bedeutet das vorerst die In-Anspruchnahme von Grundsicherung (Hartz4), was für mich völliges Neuland ist.

    H4 Bewilligungsbescheid ist da, lebe momentan kostenlos bei Verwandten. Bezüglich Wohnungssuche habe ich etwas (1 Person Haushalt für mich alleine) in Aussicht, das Objekt liegt aber in einem beanachbarten, anderen Kreis (gleiches Bundesland) meiner jetzigen "Wohnung".

    1)

    Wer ist für die Bewilligung der Wohnung zuständig, das jetzige oder das neue (im anderen Landkreis) zuständige JobCenter ?

    2)

    Habe ich Anspruch auf eine Wohnungs-Erst oder -Ersatz-Ausstattung ?

    (Mein gesamter Besitz ist komprimiert in einem Koffer mit mir von Asien nach D geflogen und ich verfüge über keinerlei Möbel bzw. weiteren Besitz in Asien)

    3)

    Sofern ich einen Anspruch habe, wird dieser pauschal vergütet oder wird jedes neue/gebrauchte Teil/Stück/Maschine einzelnd unterstützend angerechnet ?

    4)

    Wie verhält es sich mit Umzugskosten ?

    Wir würden diesen wohl privat gestalten, ein Anhänger müsste aber angemietet werden ?

    Wird ein Umzug (Entfernung weniger als 50) generell nur "unterstützt" wenn dieser von einer Firma mit offzieller Abrechnung gemacht wird, oder

    kann man das (vom JobCenter unterstützt) auch privat organisieren ?

    Vielen Dank für das Lesen hier, ich hoffe auf (mir helfende) Antworten !

  • 1)

    Wer ist für die Bewilligung der Wohnung zuständig, das jetzige oder das neue (im anderen Landkreis) zuständige JobCenter ?

    Das neue Jobcenter.

    2)

    Habe ich Anspruch auf eine Wohnungs-Erst oder -Ersatz-Ausstattung ?

    (Mein gesamter Besitz ist komprimiert in einem Koffer mit mir von Asien nach D geflogen und ich verfüge über keinerlei Möbel bzw. weiteren Besitz in Asien)

    Das kommt darauf an, wie glaubhaft du darlegen kannst, dass du in Asien keine eigenen Möbel hattest bzw. dass diese verloren gegangen sind, vgl.:

    Ob ein Anspruch auf Wohnungserstausstattung im konkreten Fall gegeben ist, hängt mithin davon ab, ob die Klägerin eine Wohnungseinrichtung in Spanien hatte und diese tatsächlich untergegangen ist.

    3)

    Sofern ich einen Anspruch habe, wird dieser pauschal vergütet oder wird jedes neue/gebrauchte Teil/Stück/Maschine einzelnd unterstützend angerechnet ?

    Das kann jedes Jobcenter selbst bestimmen.

    4)

    Wie verhält es sich mit Umzugskosten ?

    Was für Umzugskosten? Du hast doch kein Umzugsgut außer den Koffern mit denen du in Deutschland angekommen bist? Sonst bräuchtest du doch keine Erstausstattung?!

  • @ Tamar

    Vielen Dank für Ihre Antworten zu meinen Fragen !!!

    Und Entschuldigung, da ich mich bei den Umzugskosten missverständlich ausgedrückt habe.

    Gemeint war, dass ich von Verwandten diverse gebrauchte Möbelstücke kostenlos übernehmen könnte. Möbel sind zumeist sperrig, es bedarf

    somit eines Leih-Transporters oder eines Leih-Anhängers.

    Meine Frage nach evt. Übernahme von Umzugskosten steht damit weiterhin noch offen und ist bisher unbeantwortet.

    Eine "komplette" Wohnungs-Ausstattung kommt auf derartigem Weg aber nun auch nicht zusammen, weswegen das Thema Erst/Erstz-Ausstattung immer noch Relevanz hat. Aber ok, die Formulierung TEIL Erst/Ersatz Ausstattung trifft dann in meinem Fall dann zu.

    Bitte kein Vollzitat

  • So, die neue Wohnung ist nunmehr vom neuen JobCenter im anderen Landkreis bewilligt worden, und der Mietvertrag wird in den nächsten Tagen dann unterschrieben (hätte nie gedacht, dass es so schwer ist, als H4 Empfänger eine Wohnung zu bekommen, und ich rede nicht einmal von einer mittleren bzw. Großstadt, aber das ist ein komplett anderes Thema).

    1)

    Ist es richtig, daß ich Umzugskosten beim alten (also das jetzige, aktuelle) JobCenter beantragen muss und ist es richtig, daß ich aus formalen Gründen die Umzugskosten VOR MIETUNTERSCHRIFT beantragen muss? Und falls ja, würde mich aus puren Interesse mal die Rechtsgrundlage hierzu interessieren).

    2)

    Wer ist denn jetzt zuständig für die Beantragung und Bewilligung der Wohnungskosten (gemeint ist Erst -bzw. Ersatzausstattung) ?

    Das aktuelle oder das zukünftige JobCenter (und zur Info, Mietbeginn wird der 1.7.21 sein) ?

    3)

    Gilt für Auslands-Rückkehrer denn nun auch formal gesehen die Wohnungs-Erstaustattung ?

    Nach meinem Verständnis ist das doch für jene Leute gedacht, die zum ersten Mal eine eigene Wohnung beziehen.

    Ich bin Anfang 40, ich hatte vor sehr langer Zeit eine eigene Wohnung, und ich bezog H4 Leistungen vor meinem Auslands-Aufenthalt.

    Damals wie jetzt auch bezog/beziehe ich "nur" den Regelsatz und keine Kosten für die Unterkunft (damalige Eigentums-Wohnung meiner Eltern). Kosten für Wohnung-Austattungen wurden nie zuvor beantragt (da ich damals "schleichend" in H4 "gerutscht" bin).

    Gehe ich richtig davon aus, dass jetzt in meinem Fall, ich einen Antrag auf Wohnungs-Erstattung stellen muss? Ich habe dem (aktuellen) JobCenter ja in meinem Beischreiben (bei Antragsstellung auf ALG2 Bezug) mitgeteilt, dass ich nur mit einem Koffer bewappnet nach D zurückgekommen bin.

    4)

    Mir wurde von verschiedenen Stellen (beides inoffiziell und offizieller Seite) mitgeteilt, dass ich bei einer Wohnungs-ERST-Austattung die Kosten für jedes einzelne Stück individuell angeben muss und mir jedes Stück einzeln bewilligen lassen muss. Ist das korrekt so ?

    Und wie soll derartiges System denn funktionieren bei Privat Ankäufen via ebay Kleinanzeigen und insbesonders Bekannten7Freunden ?

    5)

    In Verbindung mit 4) wurde mir auch mitgeteilt, dass es einen "sogenannten Pauschalbeitrag" nur bei Wohnungs-ERSATZ-Beschaffung gezahlt werden würde. Allerdings kann ggf. eine derartige Beihilfe je nach Situation auch vom JobCenter zurückgefordert werden.

    Kann das jemand hier ggf. so bestätigen ?

    Ich hoffe, das irgendjemand mir hierzu eine aussagekräftige Stellungnahme kurz mitteilen kann, damit ich mich entsprechend auf meinen Antrag einstellen kann. Vielen Dank für das Lesen, TOLLES Forum für H4-Betrofffene !!!!!

  • 1. Rechtsgrundlage ist § 22 Absatz 6 SGB II. "Vorherige Zusicherung" und "bis zum Umzug zuständigen..." sind dabei die Stichpunkte für deine Fragen.

    2. Kommt darauf an, wann und wo du die Möbel benötigst. Wenn du die erst nach Umzug benötigst, dann das neue Jobcenter. Wäre auch irgendwie unlogisch, sich jetzt eine komplette Wohnungsausstattung zuzulegen, für die a) kein Platz ist und b) nur die Umzugskosten erhöht.

    3. Das habe ich dir bereits beantwortet, siehe das zitierte BSG Urteil. Das ist vom Einzelfall abhängig und wieso deine alte Wohnungsausstattung untergegangen ist.

    4. Wie das zuständige Jobcenter die Kosten ermittelt, ist vom jeweiligen Jobcenter abhängig. Manche haben dazu Listen, bei manchen gibt es Gutscheine für Gebrauchtmöbel usw. Das ist alles zulässig und jedes JC kann das selbst bestimmen, da das eine kommunale und keine Bundesleistung ist.

    5. Bei einer Ersatzbeschaffung wird nur ein Darlehen bewilligt, was natürlich zurück gezahlt werden muss. Wahrscheinlich ist das gemeint.

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