ALG II - Bedarfsgemeinschaft nach einem Jahr und Fragen

  • Das Ende von Wohnen auf Probe
    Hallo ihr lieben

    Ich beziehe alg2 und mein Partner ist vor einem Jahr am 21.2 zu mir in meine Wohnung gezogen mein Partner bezieht Erwerbsminderungs Rente. das Jobcenter bezahlt für mich die Hälfte der Miete und er muss die andere Hälfte tragen nach den Kosten bleibt ihm ein Teil von c.a 320€ zum Leben er möchte nichts mit dem Jobcenter zutun haben wird es automatisch als bedarfsgemeinschaft gezählt jetzt? Oder müssen wir von unserer Seite etwas einreichen

    Wir sind so zu Frieden wie es ist auch wen wir weniger zu Verfügung haben.
    habe nur Angst das am Ende ne Rechnung kommt von Dem Jobcenter obwohl wir eh unter dem Schnitt leben

    Ich bedanke mich für jede Antwort im Voraus und hoffe man kann meine Frage verstehen 🙄

    Titel Korrektur

  • Ist er Erwerbsminderungsrentner auf Zeit oder bis zur Altersrente? Wenn seine Rente nicht für seinen Lebensunterhalt reicht, wieso will er nicht mit Leistungen nach dem SGB II oder XII aufstocken? Tut ihm doch niemand was.

  • Hallo danke für die Antwort

    Auf Zeit bis Ende 2023

    Wir wissen halt nicht ob wir am Ende irgend was nachzahlen müssen oder sonst etwas

    Er hat schlechte Erfahrungen mit dem Jobcenter gemacht deshalb verzichtet er auch gerne darauf


    ich hab einfach nur Angst das das ba Haus wieder Geld sehen möchte was wir so einfach nicht haben

    Wen wir beim Jobcenter anrufen ohne die bg Nummer durch zu geben sagt man uns es würde das wohnen auf Probe so garnicht geben

  • Gibt es auch nicht. Nur muss im ersten Jahr des Zusammenlebens das, JC eine Bedarfsgemeinschaft nachweisen, nach einem Jahr darf sie sie per Gesetz vermuten und ihr müsst das Gegenteil beweisen.

  • Was kommt nach dem einem Jahr Vermutung ?
    also sollte ich doch beim Jobcenter anrufen??


    Bzw was bedeutet eine bedarfsgemeinschaft was kommt da auf uns zu ?
    ich meine er hat ja nach Abzügen von Miete noch 320€ zum Leben eigentlich dürfte sich da doch nichts ändern großartig oder habe das falsch im Kopf ?

    Zwei Beiträge hintereinander zusammengefügt

  • Nein, ihr hättet sogar mehr Geld zur Verfügung. Deshalb verstehe ich ja nicht, wo das Problem ist. Als Erwerbsunfähiger hat er doch seine Ruhe, außer, dass eben Unterlagen eingereicht werden müssen und er dann 2023 sich um die Verlängerung der Rente kümmern muss.

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