ALG II Antrag - Vermögen beim vereinfachten Antrag

  • Hallo zusammen!

    Ich bin neu hier und habe direkt eine Frage :)

    Momentan und durch das Sozialschutzpaket ist der ALG II-Antrag vereinfacht und zum "erlaubten" Vermögen habe ich eine Frage:

    Wie beim Wohngeld gilt (für die ersten sechs Monate) die Grenze für erhebliches Vermögen. Ist es nun so, dass "die erste Person" der Bedarfsgemeinschaft maximal 60.000 Euro haben darf und "jede weiter Person" maximal 30.000 Euro, oder dürfte auch in einer Bedarfsgemeinschaft, bestehend aus drei Personen, eine Person 120.000 Euro haben und die anderen beiden Personen 0 Euro?

    Biehle :)

  • Nein. Eine der 3 Personen muss zwangsläufig ein Kind sein. Freibeträge der Kinder können nicht auf die Eltern umgelegt werden. Und hat das Kind das Vermögen, ist es nicht hilfebedürftig.

    Außerdem sind die 60.000 Euro nicht in Stein gemeißelt (vgl. LSG NSB, L 7 AS 5/21 B ER).

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