ALG II Bezug - wieder in Arbeit - wann Jobcenter bescheid sagen

  • Hallo zusammen. Ich versuche mich kurz zu fassen, da ich zu Romanen neige:

    Bin seit einigen Monaten im Hartz 4-Bezug. Nun habe ich zum 01.03.2021 (erste Lohnzahlung erst am 15.04.!) eine neue Arbeitsstelle und dem Jobcenter noch nichts davon verraten, um nicht sofort das Geld gesperrt zu bekommen.

    Es war mir zu riskant, dem Jobcenter diese Info zukommen zu lassen, dann Geld gesperrt bekommen, um dann Überbrückungsgeld zu beantragen: keine Ahnung wann ich das Überbrückungsgeld bekommen hätte und keine Ahnung wie viel ich bekommen hätte, da ich dann eigentlich 2,5 Monate ohne Geld hätte auskommen müssen.

    Jetzt ist es für das Überbrückungsgeld sowieso zu spät und darum geht es mir hier auch nicht.

    Da mein erstes Gehalt erst am 15.04. auf dem Konto ist, frage ich mich jetzt folgendes:

    Dem Jobcenter immer noch nichts sagen und erst nach der nächsten H4-Auszahlung bescheid sagen, was dann also 1. oder 2. April wäre?

    (damit hätte ich wieder meine Miete und Rechnungen beglichen)

    Oder dem Jobcenter vorher/jetzt/vor der nächsten Auszahlung bescheid sagen und das Geld sofort gesperrt bekommen?

    (wie ich meine Miete und Rechnungen zahle: gar nicht...)

    Meine Sorge ist eben, dass ich doch was zurückzahlen muss, nicht wenig Geld und dann entweder sofort oder in Raten abstottern.

    Oder habe ich noch die Chance nach dem Zuflussprinzip nach, nichts mehr bezahlen zu müssen, da mein Geld erst Mitte April auf dem Konto sein wird?

  • Hi, danke für deine Antwort.

    Das bedeutet also, ich muss mit einer Forderung(Rückzahlung) des Jobcenters rechnen, sobald sie die "frohe Nachricht" von mir bekommen haben?

    Obwohl ich im März kein Einkommen haben werde?

    Wenn dem so ist, war ich wohl auf dem falschen Dampfer unterwegs und meine Info, "das Zuflussprinzip würde im Nachhinein alles regeln..." war also falsch.:dash

    Da ich desöfteren gelesen habe, Leute sollen/können in meinem Fall den Arbeitgeber darum bitten, das erste Gehalt nicht am letzten des Monats auszuzahlen, sondern etwas verspätet, um das Gehalt nicht im selben Monat ausbezahlt zu bekommen wie das AlgII, um einer Rückzahlung an das JC zu umgehen.

    Bei mir war das nicht mal nötig, das Gehalt wird ohnehin immer erst am 15. des Monats auf dem Konto sein.

  • Du hast jede Veränderung umgehend mitzuteilen. Eine Arbeitsaufnahme ist, ungeachtet, wann der Lohn zufließt, eine Veränderung. Mit einer Überzahlung hat das nichts zu tun. Die gibt es, wenn der Lohn erst im April kommt, auch nur für April. Gewollt ist aber vom Gesetzgeber eigentlich die darlehensweise Gewährung, die du jedoch durch verspätetes Melden umgehen willst.

  • Daher auch die Frage und meine Vermutung, ob es jetzt noch einen Unterschied macht, ob ich es dem JC in den nächsten Tagen oder erst im April sagen soll.

    Denn wenn ich das denen jetzt noch melde, kann ich das mit "vergessen oder verpennt" zu melden begründen. Wenn ich aber jetzt auch noch die zweite Auszahlung vom JC abwarte und es denen dann kurz danach mitteile, werden die mir mit Sicherheit eine "böswillige" Absicht dahinter vermuten, da es ja offensichtlich war, dass ich noch 2 Mal H4-Kohle abgestaubt habe und es denen erst dann gesagt habe.

    Wenn ich das denen aber in den nächsten Tagen melde, habe ich zwar immer noch nichts gewonnen, aber ich kann eben behaupten dass ich es vergessen habe und man kann mir nicht eindeutig unterstellen, es wäre alles so geplant usw...

    Weil das ganze, so mein Gedanke dahinter, meine Verhandlungsposition etwas verbessert und ich auf mehr Kulanz seitens des JC's bei den Rückzahlungsverhandlungen hoffen kann.:vain

    Dass ich es mit dem Melden verbockt habe, ist mir schon klar. War einfach nur froh wieder in Arbeit zu sein und dachte mir, wenn es ganz schlecht mit dem JC läuft, zahl ich halt ALLES zurück und beiße in den sauren Apfel...

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