Wechselmodell - Unterhalt - Kosten der Unterkunft

  • Hallo zusammen,

    habe über die Suchfunktion leider kein passendes Thema gefunden, daher schildere ich kurz die Ausgangslage.

    Meine Ex-Frau und ich haben 2 gemeinsame Kinder. Sie bezieht ALG 2 und kann aus gesundheitlichen Gründen aktuell nicht arbeiten.

    Die Kinder leben bei mir und besuchen sie jedes zweite Wochenende bzw. in den Ferien auch mal eine Woche. Wir überlegen nun, ein Wechselmodell einzuführen, sodass die Kinder 2 Wochen bei ihr sind und 2 Wochen bei mir.

    Dazu möchte sie gerne in eine 4 Zimmer Wohnung ziehen. (Aktuell wohnt sie mit ihrem neuen Partner in einer 3 Zimmerwohnung).

    Aufgrund meines Einkommens wäre der Unterhalt im Wechselmodell höher als der hälftige Regelsatz und dem Anteil an den Kosten der Unterkunft.

    Hier habe ich in einem Artikel gelesen, dass die Kinder dann aus der Bedarfsgemeinschaft herausfallen. Jedoch nicht verstanden was das genau bedeutet.

    Frage 1: ist das so richtig?

    Frage 2: hat meine Ex-Frau dann den Anspruch auf eine 4 Zimmer-Wohnung? (Mit dem auf sie entfallenden Anteil der Kosten)

    Frage 3: besteht die "Gefahr", dass der Unterhalt an die Kinder auf ihren Regelsatz angerechnet wird?

    (Mir geht es nicht darum dass ich keinen Unterhalt zahlen will)

    Danke vorab und viele Grüße

  • Frage 1: korrekt. Wenn Kinder aufgrund eigenen Einkommens nicht bedürftig sind, gehören sie nicht mehr zur Bedarfsgemeinschaft.

    Frage 2: Nicht unbedingt. Das kommt auf das Alter und Geschlecht der Kinder an usw. Es ist ja nicht ungewöhnlich, wenn gleichgeschlechtliche, kleine Kinder ein Kinderzimmer gemeinsam nutzen.

    Frage 3: Nein. Nur, wenn sie die Kindergeldberechtigte wäre, könnte Kindergeld ganz oder teilweise bei ihr angerechnet werden.

  • Danke für die schnelle Antwort 🙂

    Die Kinder sind Jungs, 9 und 13, derzeit teilen sie sich bei ihr ein Zimmer, aber durch die beginnende Pupertät wird es immer angespannter wenn sie bei ihr sind 😅

    Doof gefragt. Wenn die Kinder aus der Bedarfsgemeinschaft rausfallen, wie verhält es sich mit der Wohnung? Also sie zieht in eine 4 Zimmer-Wohnung, hat sie das mit den Kindern eine Art WG, in der die Kinder 2/4 der Kosten tragen (bzw ich durch den Unterhalt) und das Jobcenter die anderen 2/4 für meine Ex-Frau und ihren neuen Partner?

    Kindergeld bekomme ich.

  • Ja. Aber bist du dir sicher, dass du mit dem Unterhalt die Regelsätze + 1/2 der Miete abdecken kannst? Gehen wir mal von 600 Euro Miete aus, dann müsstest du 918 Euro im Monat für beide Unterhalt zahlen. Ist das überhaupt realistisch?

  • Wie kommst du auf die 918? Ich komme auf insgesamt 309 plus Unterkunft (Hab mit einem halben Regelsatz gerechnet, da ja nur 50% des Monats bei der Mutter.) Dann hab ich versucht den Unterhaltsausgleich im Wechselmodell zu errechnen. Da meine Ex-Frau kein Einkommen hat, hab ich sie mit 0 Euro eingerechnet, sodass ich an sie 750 Euro zahlen müsste, wenn ich die normale Berechnungsmethode fürs Wechselmodell anwendbar ist.

    Also bei 600 Euro Miete, davon 1/2 für die Kinder wären das immer 150 Euro "Überhang" zum ALG 2 bedarf der Kinder. Und das darf das Jobcenter dann nicht bei der Ex-Frau als Einkommen anrechnen?

  • Stimmt, der halbe Regelsatz... Vom Unterhalt kann das JC nichts bei der Mutter anrechnen. Beachte aber bitte, dass die 600 Euro Miete nur ein Beispiel waren. Je nachdem, wo ihr wohnt, kann die Miete durchaus deutlich höher sein.

  • OK, vielen Dank :)

    Ja das mit dem Ortsüblichen Miete ist mir bewusst.

    Mir war insbesondere das mit dem Unterhaltsüberhang nicht klar.

    Einen schönen Abend noch

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