ALG II Bezug- Kosten der Unterkunft unangemessen - Tatsächliche Aufwendungen und Fragen

  • Hallo,

    ich habe meine tatsächlichen Wohnkosten nicht erhalten - obwohl diese dem Jobcenter vorliegen. Sie wurden ursprünglich mal in 2018 für 6 Monate aufgrund besonderer Umstände gezahlt. Aber seitdem zahle ich jeden Monat drauf.

    Geht es jemand anderem auch so, dass er/sie die seit März 2020 versprochenen tatsächlichen Wohnkosten im Zuge der Corona-Pandemie nicht erhalten hat/erhält ?

    Muss man das Jobcenter extra darauf hinweisen?

    Wie sieht es aus mit den vergangenen zwei Bewilligungszeiträumen von 2020 aus?

    Wie bekomme ich die tatsächlichen Wohnkosten, welche mir gemäß Corona-Sozialschutzpaket zustehen?

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    Vielen Dank schonmal! :)

  • Wenn die Kosten schon seit 2018 abgesenkt sind, stehen sie dir auch nach § 67 SGB II nicht zu, denn die Vorschrift gilt nicht für Fälle, in denen im vorangegangenen Bewilligungszeitraum die angemessenen und nicht die tatsächlichen Aufwendungen als Bedarf anerkannt wurden (§ 67 Abs. 3 Satz 2 SGB II).

  • Also die tatsächlichen wurden in 2018 nur für 6 Monate bewilligt, und seitdem

    nicht wieder. Nur zu meinem Verständnis, beginnt der Bewilligungszeitraum

    nicht jede 6 Monate neu? Falle ich nicht unter § 67 SGB II Abs. 1 ?

    Gilt die Corona-Regel nur für Neuanträge ab März 2020 ?

  • Du überliest eine kleine, aber bedeutende Regelung in:

    (3) § 22 Absatz 1 ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung für die Dauer von sechs Monaten als angemessen gelten. Nach Ablauf des Zeitraums nach Satz 1 ist § 22 Absatz 1 Satz 3 mit der Maßgabe anzuwenden, dass der Zeitraum nach Satz 1 nicht auf die in § 22 Absatz 1 Satz 3 genannte Frist anzurechnen ist. Satz 1 gilt nicht in den Fällen, in denen im vorangegangenen Bewilligungszeitraum die angemessenen und nicht die tatsächlichen Aufwendungen als Bedarf anerkannt wurden.

    Deine Miete ist schon seit Jahren abgesenkt, lange vor Corona. Deshalb werden weiterhin nur die angemessenen und nicht die tatsächlichen Kosten berücksichtigt.

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