ALG II - Umzug in anderes Bundesland - Umzugskosten - Erstausstattung und Antrag Laptop und Drucker

  • Hallo,

    ich brauche mal dringend Hilfe, denn das ganze ist kompliziert.

    Was muss ich wann wo zuerst machen, was danach usw... ?

    Folgende Situation:

    Mutter M

    großes Kind 1 = 18 Jahre

    kleines Kind 2 = noch länger schulpflichtig

    -3-köpfige Familie (wohnen noch zusammen, Mutter+2 Kinder) will zum 1.7. von einem Bundesland xx in ein anderes Bundesland yy ziehen

    -Kind 1 hat bald die Schule fertig und will schon vor Ausbildungsbeginn (der ca. 8/2021 sein wird) in anderes Bundesland yy ziehen, dann ca. 8/2021 eine Ausbildung beginnen und in eine eigene Wohnung ziehen (hat noch keinen Ausbildungsvertrag und keinen Mietvertrag, wie sucht man die in Corona-Zeiten in einem anderen Bundesland???)

    -Kind 2 geht noch länger zur Schule

    -Mutter M ist arbeitslos, bezieht ALG2 (Bedarfsgem.), M will einen Rentenantrag auf Erwerbsminderungsrente stellen (was langwierig sein kann)


    Fragen

    1. Kind 1: Unter welchen Vorraussetzungen bekommt großes Kind 1 einen Umzug in ein anderes Bundesland yy (vor dem Ausbildungsbeginn) bezahlt UND die 1. eigene Wohnung die MIetkostenübernahme (solange die Ausbildung noch nicht angefangen hat, diese fängt ca. 8/2021 an), WO muss Kind 1 WAS beantragen und WANN?

    2. Kind1: Wie läuft das mit der Erstausstattung der 1. eigenen Wohnung, wenn zwar schon ein paar wenige Kleinteile vorhanden sind (daher soll ein Umzug dieser Sachen vom Jobcenter ins andere Bundesland übernommen werden, da durch die lange Strecke (und 2 Möbelpacker nötig) die Kosten recht hoch sein werden.

    WANN sollte man WO die Erstaustattung für die 1. Wohnung beantragen? Und WANN und WO die Umzugskosten beantragen? Was ist da für uns am allerbesten, sodaß wir soviel wie möglich Unterstützung bekommen und uns nicht selber Steine in den Weg legen?

    3. Umzug Mutter und Kind 2: da Mutter im jetzigen Bundesland xx keine Perspektive (Jobtechnisch, Schulbildung, Ausbildung etc.) für sich und Kind 2 sieht, will sie auch in Bundesland yy ziehen, um dort einen (wenn auch event. erwerbsgeminderten) Job zu bekommen und bessere Lebensbedingungen wie Schulbildung und Ausbildungsperspektiven für Kind 2 zu haben.

    Frage: Übernimmt das Jobcenter auch den Umzug von M+Kind2 (wenn nein, unter welchen Vorraussetzungen, was muss man sagen)?? Da die ganzen Kosten nicht von M allein getragen werden können, Darlehen vom Jobcenter ist ausgeschlossen, da schon Rückforderungen bestehen, die abbezahlt werden. Wir brauchen aber dringend eine andere Perspektive, hier geht das so nicht weiter (das war schon vor Corona so aber da war noch Kind in Schule usw.).

    WANN und WO muss Mutter M einen Antrag auf Umzugskosten-Übernahme stellen? Was muss Mutter M dafür vorweisen und woher/wie bekommt sie das??

    Was sollten wir jetzt -als 1. -als 2. -als 3. machen, damit wir uns nicht selber Steine in den Weg legen?

    Das ganze ist etwas umfangreich, darum brauchen wir dringend Hilfe.

    Auch wegen der Kündigungsfrist unserer Wohnung, wie mach ich das denn alles? Im Grunde muss ich ja wegen der 3-monatigen Kündigungsfrist schon bald irgendwann kündigen, habe aber noch garkeine Wohnung im anderen Bundesland und weiß auch nicht, wie man das macht bei Corona, man kann ja nirgends hinfahren zur Wohnungsbesichtigung und selbst wenn doch, durch die Entfernung müsste ich mit Kind ja irgendwo ein paar Tage übernachten dafür (z.b. in den Ferien), aber das ist finanziell garnicht machbar oder kann sowas auch übernommen werden?

    Hilfe?!!

    Vielen Dank schon im Vorraus für jede Info!!<3

    Titel-Korrektur

  • Nach 3monatiger Kündigungsfrist ist doch schon Juli. Wenn das Kind im August eine Ausbildung anfängt, wäre der Umzug doch fast nahtlos oder nicht? Ansonsten läuft es im Prinzip ganz normal: am neuen Wohnort fragen, was angemessen ist, Zustimmung des neuen Jobcenters holen und Antrag auf Umzugsbeihilfe beim alten JC stellen. Was an Möbel fehlt, dann wieder beim neuen JC.

    Bzgl. Mutter und Kind 2: da es noch keinen wichtigen Grund für den Umzug gibt (ich lese jedenfalls keinen, die Hoffnung, woanders schneller Arbeit zu finden, ist kein Grund), wird es auch keine Finanzierung eines solchen Umzugs geben.

  • Hallo Tamar,

    danke dir für deine Antwort.

    Der Umzug zum 1.7. bezieht sich auf Mutter M und Kind 2.

    Es geht um 2 Umzüge.

    Der Umzug von Kind 1 (18 Jahre) wird höchstwahrscheinlich aber schon früher, ca. April stattfinden, siehe oben. Die Ausbildung beginnt aber erst ca. 8/2021, wird dann trotzdem der Umzug vom JC für Kind 1 übernommen? Unter welchen Vorraussetzungen wird der trotzdem bewilligt? Und bekommt Kind 1 dann bis zum Ausbildungsbeginn ALG2? Momentan bekommt es anteilig ALG2 (Bedarfsgemeinschaft mit Mutter und Kind 2).


    ich habe eine Frage zum Umzug eines 18 Jährigen.

    Wenn eine Ausbildung z.b. im August 2021 beginnt und der 18 Jährige aber schon im April/Mai/Juni zum Ausbildungsort für Vorbereitung etc. in die 1. eigene Wohnung aus dem Elternhaus umziehen will, bekommt er dann für die paar Monate, bis die Ausbildung beginnt, ALG2?

    Wenn ja, wo muss der 18 Jährige das beantragen, im Jobcenter des ALTEN oder NEUEN Wohnortes?

    Liebe Grüße

    Beitrag verschoben und zusammengefügt! Bitte kein neues

    Thema eröffnen, Fragen können alle hier beantwortet werden.

  • Hallo,

    warum muss man der Schule einen Schein zum ausfüllen einreichen, wenn ich für ein Kind fürs Homescooling Laptop und Drucker beim Jobcenter beantrage?

    Die Schule weiß doch nicht, ob wir zu Hause einen Laptop oder Drucker haben oder nicht. Und dass momentan jedes Schulkind Laptop und Drucker braucht, ist doch klar, weiß doch jeder.

    Also was soll der Schein zum ausfüllen für die Schule?? Ist das überhaupt rechtens?

    Antworten bitte mit Begründung, rechtl. Nachweis.

    Danke, Lg

    Bitte nicht ständig neue Themen und dieses Thema weiterführen

  • Warum soll Kind 1 schon im April ausziehen, obwohl dazu keine Notwendigkeit besteht? Das wird nichts werden, es sei denn, es finanziert sich selbst.


    Nein, das weiß niemand, weil es durchaus momentan langsam wieder Präsenzunterricht gibt. Und für bestimmte Schüler (z. B. mit erhöhtem Förderbedarf) gab es auch Ausnahmen, für die ist Präsenzunterricht schon länger möglich. Im Übrigen gibt es auch Schulen, die das Homescooling nicht online durchführen, sondern klassisch mit Arbeitsblättern.

  • Warum soll Kind 1 schon im April ausziehen, obwohl dazu keine Notwendigkeit besteht? Das wird nichts werden, es sei denn, es finanziert sich selbst.

    Wenn Aufklärung, dann bitte richtig und vollständig. Woher willst du wissen, ob dazu eine Notwenigkeit besteht oder nicht? Eine Begründung für eine Umzug-Übernahme ist nicht nur gegeben, wenn Kind eine Ausbildung beginnt und aus diesem Grund aus der elterlichen Wohnung auszieht, sondern auch wenn z.b. Kind und Eltern nicht mehr miteinander klarkommen. Eltern dürfen ihre volljährigen Kinder durchaus auffordern, auszuziehen. Oder grob gesagt: rausschmeißen.

    Wir beachten bitte:

    Hinweis für unsere Benutzer zum Erstellen eines Themas - Anleitung im Forum Thema erstellen

    und Forumsregeln.

  • Wenn du alles so gut weißt, dann brauchst du ja nicht zu fragen.

    Von einem Rauswurf hattest du nichts geschrieben, nur von Vorbereitung auf die Ausbildung. Man kann nur Fakten werten, die auch genannt wurden.

    Ich fürchte, mit dem Tonfall wirst du hier nicht mehr viel Hilfe erfahren. Viel Erfolg weiterhin.

  • Hallo!

    Wir fassen zusammen:

    Eltern dürfen ihre volljährigen Kinder durchaus auffordern, auszuziehen. Oder grob gesagt: rausschmeißen.

    Volljährigkeit laut Gesetz heißt nicht auch im SGB II. Zu U25 Folgendes:

    (5) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden Bedarfe für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur anerkannt, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

    1.

    die oder der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,

    2.

    der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder

    3.

    ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

    Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es der oder dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen. Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden bei Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, nicht anerkannt, wenn diese vor der Beantragung von Leistungen in eine Unterkunft in der Absicht umziehen, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen.

    Dann Tamar :

    Nach 3monatiger Kündigungsfrist ist doch schon Juli. Wenn das Kind im August eine Ausbildung anfängt, wäre der Umzug doch fast nahtlos oder nicht? Ansonsten läuft es im Prinzip ganz normal: am neuen Wohnort fragen, was angemessen ist, Zustimmung des neuen Jobcenters holen und Antrag auf Umzugsbeihilfe beim alten JC stellen. Was an Möbel fehlt, dann wieder beim neuen JC.

    Bzgl. Mutter und Kind 2: da es noch keinen wichtigen Grund für den Umzug gibt (ich lese jedenfalls keinen, die Hoffnung, woanders schneller Arbeit zu finden, ist kein Grund), wird es auch keine Finanzierung eines solchen Umzugs geben.

    SGB II –Folien als weitere Information Was Laptop und Drucker angeht,

    Informtionen hier:

    Damit wäre das Thema ausreichend beantwortet.

    Gruß

  • Hallo, eine Frage.

    Meine Tochter wohnt derzeit in einem kleinen möblierten Firmen-Apartment ihres Ausbildungsbetriebes in einem neuen Bundesland (ihr jetziger neuer Wohnort) aber ihre ganzen Sachen sind noch hier bei mir. Sie begann im August eine Ausbildung dort. Wer bezahlt jetzt den Umzug? Wir hatten schon im ...glaube Juli..einen formlosen Antrag beim Jobcenter hier auf Übernahme der Umzugskosten*Erstausstattung Wohnung gestellt, dieses schickte uns einen richtigen Antrag, den wir aber bis heute noch nicht ausgefüllt haben, da es sehr schwer war, eine Wohnung zu finden und erst jetzt vor ein paar Wochen ein kleines möbliertes Firmen-Apartment erstmal bekommen hat, dieses aber nur vorübergehend bis Anfang nächsten Jahres ist. Nun müssen aber ihre Sachen zu ihr hin, wenn sie eine richtige Wohnung gefunden hat, können wir diesen Antrag auch jetzt, so spät nach der 1.Antragstellung noch ausfüllen und muss das hiesige Jobcenter (wo meine Tochter zum Zeitpunkt der Antragstellung noch hier bei uns in der Bedarfsgemeinschaft lebte), den Umzug zahlen oder das JC, wo sie jetzt wohnt in dem neuen Bundesland? Dort bezieht sie aber kein ALG2 und war dort auch noch nie beim JC gemeldet.

    Dann eine Frage zur Erstausstattung der Wohnung. Wo bei welchem JC muss sie den Antrag auf Erstausstattung stellen, hat sie da überhaupt einen Anspruch drauf, wenn sie kein ALG2 bezieht? Es wird ihre 1. eigene Wohnung mit ihren 1. eigenen Möbeln, also sie hat noch nichts.

    Danke euch.

    Lg

  • Der Umzug und damit die Kosten werden erst fällig, wenn sie eine eigene Wohnung hat. Das jetzige Jobcenter ist dann gar nicht mehr örtlich zuständig. Wenn Sie am neuen Wohnort aufstockend ALG2 bezieht, kann die dann dort einen Antrag stellen. Wenn Ihr Einkommen aber reicht, so dass sie ohne ALG2 leben kann, muss sie auf den Umzug hin sparen.

  • Ok danke dir. Aber von was soll sie das ansparen, wenn sie schon im Januar 2022 aus dem Apartment rausmuss, eine Kaution für die neue Wohnung zahlen muss und jetzt noch Kosten für Schulbücher, Arbeitskleidung, Fahrtkosten usw. hat und der Umzug 800km weit gemacht werden muss, da brauchen wir schon einen kleinen Sprinter oder sowas aber den muss man mieten und für 800km das kostet, wer bezahlt das? Sie wird dann Ausbildungsvergütung haben und Kindergeld, Unterhalt aber insgesamt nicht mehr als 860,- pro Monat, das wurde extra so vom Jugendamt ausgerechnet (der Unterhalt), dass insgesamt im Monat nur 860,- Mindestsatz sozusagen, rauskommt.

  • Muss sie halt prüfen lassen, ob ihr am neuen Wohnort noch aufstockend ALG2 zusteht.

    Aber Rechtslage, dass das alte Jobcenter nicht mehr zuständig ist, ändert dieses unüberlegte Konstrukt aber nunmal nichts.

  • Und wenn ihr aufstockend kein ALG2 zusteht, kann sie einen Umzug und Kaution trotzdem nicht in 3,4 Monaten ansparen, da muss es doch Möglichkeiten für so junge mittellose Leute geben. Hast du keinen Rat?

  • Nein. Nach und nach alles mitnehmen. Freunde fragen, den Vater um Hilfe bitten, andere Verwandte fragen. Wie man das eben so macht, wenn man wenig Geld hat. Das haben Generationen an Azubis und Studenten über Jahrzehnte auch geschafft.

  • "Das haben Generationen an Azubis und Studenten über Jahrzehnte auch geschafft."

    Auch immer sehr hilfreich, alle über einen Kamm zu scheren und zu meinen, alle hätten die gleichen Voraussetzungen. Was solls "die werden das schon schaffen.."

    1. ist das nicht der Fall, auch andere haben die Probleme wie wir und wissen nicht wie, und 2. hat sich die Situation seit der Pandemie auch nochmal verschlechtert, sei es finanziell bei ganz vielen Leuten oder auch mental und dann braucht man Antworten wie diese nicht, deshalb frage ich hier nicht nach.

    Vater gibt es nicht, und nach und nach alles mitnehmen geht auch nicht oder soll sie auf dem Boden sitzen oder schlafen, es müssen ja wohl wenigstens die wichtigsten Dinge in die Wohnung. Freunde haben kein Auto, und selbst wenn, meinst du, die Eltern von lassen einen gerade 18 Jahre gewordenen eine 1600km Strecke mit einem Sprinter fahren, ohne Fahrerfahrung und mit Ladung hinten drauf? Meine Tochter hat auch noch kein Auto und ich auch nicht. Also ist nichts mit hinbringen oder was mitnehmen.


    Wir bleiben sachlich und akzeptieren die geltende Rechtslage

  • Nochmal: wenn sie keine Aufstockung bekommt, ist sie dafür selbst verantwortlich. Wie sie das macht, ist ihre Sache. Dass dir die Antworten nicht gefallen, ist dein Problem. Ändert aber nichts daran, dass, es, da eben nichts gibt.

  • Man kann doch trotzdem zum JC gehen und etwas beantragen, wenn man selber für so wichtige Sachen nichts hat, auch wenn man nicht komplett im Bezug ist oder stimmt das etwa nicht?

  • Deshalb heisst ja die Frage auch Umzugskosten + Erstausststattung!

    Im Übrigen geht es nicht darum, ob mir die Antworten gefallen, sondern dass sie richtig sind!

    Wir bleiben sachlich und akzeptieren die geltende Rechtslage

  • Bei der Erstausstattung rechnet das Jobcenter den Überschuss von 6 Monaten gegen. Niemand weiß, ob da überhaupt was rauskommt.

    Wenn du keine Ahnung von der Rechtslage hast, was befähigt dich, zu beurteilen, was richtig ist?

  • Wenn du schreibst: "Ändert aber nichts daran, dass, es, da eben nichts gibt." dann ist das schlichtweg falsch. Meine Frage war ja, wie auch vorhin schon mal mitgeteilt, nach Umzugskosten UND Erstausstattung.

    Welchen Überschuss?

  • Es ging um Umzugskosten, nicht um Erstausstattung, der Zusammenhang ist in meinen Antworten leicht zu erkennen.

    Wenn ausreichend Möbel umziehen (wozu sonst "Umzugskosten"), stellt sich die Frage, was da überhaupt noch fehlt. Überschuss ist das, was sie über ALG2 Bedarf liegt.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!