Haushaltsgemeintschaft mit Vater ALG II - Kosten der Unterkunft

  • Hallo Zusammen,

    mein Vater (60 Jahre) bezieht zurzeit ALG2 und wohnt in einer nicht mehr altersgerechten Wohnung. Er sucht bereits seit einer langen Zeit ohne Erfolg nach einer besseren Wohnung. Ein Wohnberechtigungsschein ist vorhanden und er ist bei sämtlichen Wohnbaugesellschaften gemeldet. Da er noch nicht fündig geworden ist und es zu lange andauert, bin ich am überlegen ihn in der Zwischenzeit bei mir in der Wohnung aufzunehmen. Ich bin seit kurzem wieder Single und lebe in einer 3-Zimmer Wohnung, daher ist es vom Platz her möglich für ihn einzuziehen, bis sich in der Zukunft eine bessere Wohnmöglichkeit für ihn ergibt. Ich bin beruftstätig, habe mich dazu auch ein wenig im Forum eingelesen aber noch nicht die passende Antwort gefunden.


    Wie verhält es sich dabei mit der Haushaltsgemeinschaft? Wird mein Einkommen zur Berechnung seines ALG2 Satzes einberechnet? Grundsätzlich möchte ich ihn wirklich nur zur Unterkunft helfen und möchte finanziell dadurch nicht eingeschränkt sein. Muss er auch zusätzlich zur Miete beitragen oder ist das nur optional?

    Vielen Dank vorab:!:

  • Leben Hilfebedürftige zusammen mit Verwandten, darf das Jobcenter vermuten, dass sie von diesen Unterstützung erhalten. Diese Vermutung kann widerlegt werden.

    Das mit dem Miete habe ich nicht verstanden. Soll er mietfrei wohnen? Das JC wird das sicher gern sehen...

  • Danke für die schnelle Rückmeldung. Ich hätte schon gerne, das er einen kleinen Teil zur Miete beiträgt. Meine Frage bezog sich darauf, ob das Jobcenter das auch so anerkennt oder ich ihm mit der kompletten Mietzahlung unterstützen muss. Wie kann ich die widerlegen, dass wir wirtschaftlich voneinander unabhängig leben möchten, ich ihm jedoch nur eine Unterkunft bieten möchte. Ist hier auch eventuell ein Untermietervertrag notwendig?

    Vielen Dank vorab.

  • Du kannst ihn mietfrei oder gegen Kostenbeteiligung wohnen lassen. Üblicherweise wird die Miete sogar kopfteilig (also hälftig) berücksichtigt in solchen Fällen. Zum Widerlegen reicht erstmal eine einfache Erklärung aus. Z. B., dass du deinen Vater gegen eine Beteiligung von xx Euro an den anfallenden xxxx Euro Miete bei dir wohnen lässt, aber keine weitere Unterstützung erfolgt. Konstrukte wie Untermietvertrag verschlimmern meist alles nur, weil das unter Verwandten im Normalfall unüblich ist und nach "Das JC soll schön viel Miete zahlen." aussieht.

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