Betriebskosten Guthaben wird einbehalten - zu Recht

  • Guten Tag,

    ich habe folgendes Problem:

    Meine Mutter bezieht ALG II, ich bin Studentin, erhalte Bafög und wir hatten das mit unserem Sachbearbeiter so abgeklärt, dass mein Mietanteil von den Leistungen meiner Mutter zusätzlich abgezogen wird und ich es ihr dann zurückzahlen kann. Unser Guthaben wird aber immer komplett einbehalten, ich habe jetzt mal nachgefragt ob uns nichts zusteht (telefonisch, dann wurde mir gesagt ich soll nochmal schreiben, hab ich auch gemacht) und die Frage wurde ignoriert, es kam nur die Aufforderung danach, den Guthabenanteil, der wegen Mietschulden einbehalten wurde, von dem Vermieter zurückzufordern (nicht für uns, sondern weil es Sozialleistungen sind und die Verrechnung mit Mietschulden deshalb angeblich rechtswidrig ist). Also soll es wieder einbehalten werden.

    Bei dem Guthaben handelt es sich um Nebenkosten, hauptsächlich Heizkosten. Mein Mietanteil beträgt 230€ pro Monat, das Guthaben 750€. Jetzt habe ich nachgelesen, dass das Guthaben uns komplett zusteht, wenn es mehr als 12 x den Mietanteil beträgt, den man selber zahlt. Heißt das, dass unser Sachbearbeiter einen Fehler macht/ das Guthaben zu Unrecht einbehält? Falls das der Fall sein sollte, und wir das Guthaben ausgezahlt bekommen, wird das meiner Mutter auf ihre Leistungen angerechnet, sprich es würde dann sozusagen "nichts bringen", weil es auf der anderen Seite wieder abgezogen wird? Oder kann ich mir das auszahlen lassen, da es ja im Grunde mein Geld wäre, da ich es an meine Mutter zurückzahle?

    Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir weitergeholfen werden kann.. langsam zweifle ich daran, dass ich es richtig verstanden habe, da wie gesagt nicht darauf eingegangen wird von der Sachbearbeitung.

    Viele Grüße

    Minu

  • Als Studentin, die zuhause lebt, bist du erstmal nicht vom ALG 2 Bezug ausgeschlossen. Es ist aber in deinem Beitrag nicht erkennbar, ob du auch (aufstockend zu Bafög und ggf. Kindergeld/Unterhalt) ALG 2 bekommst. Wieso ein Guthaben nur dein Geld wäre, kann ich nicht nachvollziehen. Die Hälfte entfällt auf dich. Und zur Klärung, ob das JC richtig rechnet, muss man wissen, ob du Aufstocker bist, wenn nein, ob ggf. deiner Mutter Kindergeld angerechnet werden müsste, ob das JC eure Miete voll im Bedarf berücksichtigt oder nur zum Teil, weil diese unangemessen ist.

    Am besten wäre es, mal einen Bescheid ggf. ohne das Guthaben und dann den Bescheid, wo das Guthaben angerechnet wurde, zu sehen. Bitte jedoch nur als PDF und ausreichend anonymisiert.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!