ALG II - Minijob - Aufhebungsbescheid

  • Guten Tag,

    ich erhalte ALG II und habe am 01. Februar einen Minijob begonnen, über nur 15h Monatlich zum Mindestlohn.

    Diesen Minijob habe ich beim Jobcenter im Januar angegeben und eine Kopie meines Arbeitsvertrages an das Jobcenter gesendet.

    Nun wurde meine Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes ganz aufgehoben. (§§ 7 Absatz 1, 9 Absatz 1, 40 Absatz 4 SGB II)

    Gleichzeitig wurde mir eine Vorläufige Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts mit leicht geringeren Bezügen vom JobCenter zu gesendet, wegen angeblich nicht einschätzbarem Zuverdienst.

    Meine Frage:

    Ist das alles so korrekt oder wäre da normalerweise ein Änderungsbescheid richtig gewesen?


    Ich hoffe meine Frage war verständlich und in der richtigen Forenkategorie. Leider konnte ich im Internet einfach nicht die Richtige Antworten auf meine Frage finden.

  • Da dein tatsächliches Einkommen noch unbekannt ist (niemand kennt die Höhe der Abzüge etc.), liegt ein Fall des § 40 Abs. 2 SGB II vor, wonach eine bisher endgültige Bewilligungsentscheidung aufzuheben und durch eine vorläufige zu ersetzen ist. Die Entscheidung ist m. E. n. korrekt.

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