Wohngemeinschaft in Immobilie von ALG II Empfänger

  • Guten Tag, leider hat mich meine Internetrecherche nicht weitergebracht.

    Ich (Berufstätig) bin mit meiner Frau (über 25 Jahre alt) und Kind in das Haus meiner Schwiegermutter gezogen.

    Die Schwiegermutter ist im Moment noch in einer Maßnahme die von der Rentenversicherung bezahlt wird, sobald diese Ausläuft wird sie ALG II beziehen müssen.

    Wir bewohnen das Erdgeschoss und die Schwiegermutter das 1. Obergeschoss. Es gibt jeweils in beiden Stockwerken Küche, Wohnzimmer, Bad und Schlafzimmer. Wir und Sie führen getrennte Haushalte und kaufen unabhängig voneinander ein. Der einzige Überschneidungspunkt ist die gemeinsam genutzte Waschmaschine welche im Keller steht.

    Ich bin der Meinung dies sollte ohne Probleme für das Arbeitsamt eine Wohngemeinschaft darstellen. Seht Ihr das auch so?

    Die gesamten Unterhaltskosten des Hauses wie Steuern, Versicherungen, Öl, Strom und Gebühren, teilen wir uns, 2/3 Wir zu 1/3 Schwiegermutter.

    Wir zahlen unseren Anteil auf das Konto der Schwiegermutter, da die Kosten von Ihrem Konto abgebucht werden.

    Wir wohnen ohne Miete zu zahlen, meine Schwiegermutter hat keine Mieteinnahmen durch uns, kann dies bemängelt werden vom Arbeitsamt und könnte verlangt werden das wir Miete zahlen? Unser Stockwerk hat keinen eigenen Eingang, das Treppenhaus ist offen, daher kann man es nicht klassisch als eigene Wohnung an dritte vermieten.

    Es ist geplant für die Hauskosten ein gesondertes Konto zu erstellen, auf diesem Konto soll auch eine Rücklage für eventuelle Reparaturen des Hauses gespart werden.

    Könnte das Arbeitsamt aufgrund dieses Gemeinschaftskonto Leistungen der Schwiegermutter kürzen?

    Sollten die Rücklagen besser getrennt voneinander angespart werden?

    Wie verhält es sich bei Reparaturen, ist es möglich 1/3 der Kosten vom Arbeitsamt zahlen zu lassen und 2/3 zahlen wir?

    Vielen Dank schon mal, zu dem Fall Wohngemeinschaft in eigner Immobilie habe ich leider nichts finden können und Ihr könnt mir mit euren Einschätzungen helfen.

  • Wenn ihr nicht sozialleistungsbedürftig seid, ist es der Schwiegermutter im Wege der Selbsthilfe zuzumuten, von euch nicht nur Kostenbeteiligung, sondern auch Miete zu verlangen, da es nicht Aufgabe der Sozialleistungen ist, nicht hilfebedürftigen Personen ein kostengünstiges Wohnen zu ermöglichen, vgl. BSG, Urteil vom 12. 12. 2013 – B 14 AS 90/12 R .

  • Da die Immobilie genug Raum für vier Personen bietet, ist durchaus möglich, dass es sich um nicht geschütztes Vermögen handelt.

    Falls das so sein sollte, müsste das Haus verwertet werden und ALG II gäbe es nur darlehenshalber.

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