Amtsarzt - Gutachten - weniger als 3 Stunden arbeitsfähig und Fragen

  • Hallo,

    ich bin 30 und leide seit gut 15 Jahren an einer Depression, es wurde auch eine Persönlichkeitsstörung bei mir diagnostiziert und ich war bzw bin die letzten 4 Jahre krankgeschrieben.

    Auf ein älteres Anraten meiner alten Sachbearbeiterin war ich nun vor ein paar Monaten bei einem Amtsarzt, dieser hat nun seine fachliche Stellungnahme abgegeben. "Quantitatives Leistungsbild: <3h bis 6 Monate"

    Ich habe in den nächsten Tagen einen Termin bei meiner neuen Sachbearbeiterin und hätte im Vorhinein schon gerne geklärt ob nun nicht eigentlich das Sozialamt für mich zuständig wäre. Das ist zumindest das was ich bisher so gelesen habe, weniger als 3 Stunden Arbeitsfähigkeit und es geht zum Sozialamt. Damit hätte ich auch kein Problem da ich so dem Druck des Jobcenters ausweichen kann. Mir wurde schon mit einer Maßnahme gedroht damit ich unter Aufsicht einen Psychtherapeuten suche. Was aktuell nicht mehr in Frage kommt weil ich bereits auf einer Liste eines Therapeuten stehe.

    Der Amtsarzt hat aber in der Stellungnahme vermerkt, dass man mich über eine Maßnahme in eine Einrichtung bringen sollte damit ich eine Tagesstruktur habe. An sich sicherlich kein schlechter Rat, aber meine Persönlichkeitsstörung lässt so gut wie keine sozialen Kontakte zu. Zumindest nicht ohne, dass es mir schlechter geht als ohne. An der ambulatnen Therapie bin ich dran, eine stationäre Therapie werde ich bei meinem Psychiater auch ansprechen. Aber dieses auf Zwang durch irgendwelche Maßnahmen hilft mir nun mal nicht weiter, diese Erfahrung hatte ich bereits.

    Also, genug ausgekotzt. Daher zurück zur eigentlichen Frage. Kann ich mich vom Jobcenter an das Sozialamt überstellen lassen da ich ja nur weniger als 3 Stunden am Tag arbeiten kann?

    Ansonsten bin ich für jeden Rat offen.

    Danke im Voraus.

  • Direkt zum Sozialamt geht es nur, wenn dieses das Gutachten der Agentur für Arbeit anerkennt. Das muss es jedoch nicht, denn nur Gutachten der Rentenversicherung sind bindend.

    Wenn das Sozialamt der Feststellung des ÄD der Agentur widerspricht, verbleibst du erstmal beim Jobcenter. Dieses muss dann die Rentenversicherung beauftragen, dich zu begutachten. Je nachdem, was dann dieses Gutachten ergibt, wird dann das Sozialamt zuständig oder es bleibt beim Jobcenter.

  • Wenn der ärztliche Dienst < 3 Stunden bis 6 Monate feststellt verbleibst Du beim JC, erst wenn > 6 Monate festgestellt werden, wird die Übergabe an das Sozialamt geprüft.

    Wenn Du meinst, dass Du komplett erwerbsunfähig bist, kann Du natürlich auch von Dir aus einen Antrag bei der Rentenversicherung auf Erwerbsminderungsrente stellen.

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