ALG II - Kosten der Unterkunft - kein Mietvertrag und Fragen

  • Hallo


    Ich bin gerade dabei meine Eltern bei dem ALGII zu unterstützen.

    Mein Vater (59) ist Selbstständig und meine Mutter (56) ist Hausfrau.


    Meine Eltern sind durch die Corona bedingten Schließungen in einer finanziellen Notlage reingeraten und müssen ALGII beantragen.

    Meine Frage zur Unterkunft: Das Haus gehört mir. Die Eltern bewohnen ein ELW mit ca. 60m². Wir haben nie einen Mietvertrag gemacht.

    Ich bin ehrlich und will hier keine lügen Thesen erfinden.

    Meine Eltern haben monatliche Kosten von ca. 550-600€ übernommen. Sie übernehmen die monatlichen Abschläge von Strom- und Wasser und auch die Gemeindegebühren vom ganzen Haus. Es handelt sich um eine Einfamilienhaus mit ELW.

    Nun, wie schildern wir das dem Antrag, denn hier werden Nachweise verlangt. Nachweise haben meine Eltern insofern als Kontoauszüge, dass die oben erwähnten Überweisungen/Lastschriften tatsächlich von deren bezahlt werden.

  • Wie sehen diese 550 bis 600 Euro auf dem Konto aus? Also, ist das ein Betrag im Monat oder mehrere Beträge? Was steht da als Überweisungszweck usw? Gemeindegebühren meinst du Grundsteuer? Das zahlt man aber doch nicht jeden Monat, oder? Wasser auch nicht? Strom ist im Regelsatz enthalten, das sind keine Mietkosten.

    Wie groß ist das gesamte Haus? 550 bis 600 Euro erscheint mit für eine EWL sehr viel. Geht man davon aus, dass da nochmal 100 qm Wohnfläche sind, müssten die gesamten Hauskosten ja ca. 1600 Euro im Monat sein?

    Selbst, wenn ihr angebt, es hätte einen (mündlichen) Mietvertrag über 600 Euro gegeben: die Kontoauszüge geben das garantiert so nicht her und damit gibt es dann ein Problem, nämlich, dass das BSG hohe Anforderungen an Mietverträge unter Verwandten gestellt hat. Wenn es da Zweifel gibt, dass die Eltern tatsächlich einem Mietzinsverlangen ausgesetzt sind, gibt es schlimmstenfalls gar nichts für Miete.

    Das Haus hast du gekauft oder von den Eltern überschrieben bekommen?

  • Gemeindegebühren werden vierteljährlich gezahlt.

    Strom und Wasser Abschläge werden per Lastschrift abgezogen, monatlich.

    Dies ist eigentlich alles nachvollziehbar. Fraglich ist nur ob das Jobcenter dies auch anerkennt und die Summe die eben die Eltern tragen als Miete anerkennt. Oder besser einen Mietvertrag machen und diesen einreichen.

  • Was ist mit meinen restlichen Fragen? Ich hatte bereits geschrieben, dass Mietverträge unter Verwandten problematisch sind. Du kannst keinen Mietvertrag über 600 Euro machen, wenn deine Eltern nie 600 Euro überwiesen oder in bar abgehoben haben. Den Vertrag würde man sofort als Vertrag zu Lasten Dritter einstufen.

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