​ AlG II - Kosten der Unterkunft und Fragen

  • Die KDU für die Region sind 270 € für Kalt. Aber das kann nicht stimmen. Für das Geld gibt es keine Wohnung oder WG in Stadt.

    Was soll ich machen?

    Wird das JC mir ne Wohnung für 400 € kalt trotzdem annehmen? Oder muss ich dann Klage einreichen?

    Bitte die Forunmsregeln beachten.

    Titel-Korrektur, zu lang.

  • Die KdU Richtlinien deiner Stadt scheinen nicht im Netz verfügbar zu sein, so daß man die Aussage nicht verifizieren kann. Eventuell solltest du dich an eine Beratungsstelle vor Ort wenden.

  • Meine Frage ist ja nicht auf meine Stadt spezifisch.

    Diese Frage kann man Deutschlandweit beantworten.

    Manche maximalen Beiträge der KDU sind einfach nicht auf dem aktuellen Stand und dann muss geklagt werden.

    Oder nicht?

  • Ja, eben.. Ist ja spezifisch auf ganz Deutschland. Ist keine fiktive Frage.

    Was passiert wenn die KDU vom JC nicht mit den Mietpreisen einer Stadt harmonieren.

    Ich kann schlecht das JC fragen. Die werden wohl kaum auf meiner Seite stehen. :/

  • Das kann man pauschal nicht beantworten, weil es von zu vielen Faktoren anhängt. Gibt es ein schlüssiges Konzept? Oder eine Satzung? Liegen die individuellen Anforderungen für einen wichtigen Umzug vor usw.

    Grundsätzlich kannst Du gegen jede Entscheidung der Behörde mit Außenwirkung (Verwaltungsakt) in Widerspruch und anschließend in Klage gegen. Deshalb steht das ja auch immer unter den Bescheiden drunter und nennt sich Rechtsbehelfsbelehrung.

    Deine Frage war aber doch, ob das JC 400 Euro Kaltmiete voll berücksichtigt, obwohl 270 Euro nur angemessen sind. Und das kann man nicht beantworten, weil diese Angaben nicht verifizierbar sind. Die Angemessenheit bestimmt sich nämlich nicht nach der Nettokaltmiete, sondern nach der Bruttokaltmiete.

    Daher kommt man mit deinen Angaben so nicht weiter.

  • Bin über 28 jahre alt und hab ne einladung für ein gespräch beim jc für unter

    25 jährige erhalten.

    Was kan ich machen, um die noch mehr zu verwirren?
    Eine woche zuvor kamen außenarbeiter zu mir und wollten meinen reisepass sehen,

    um dann fragen stellen zu können. Den habe ich nicht gezeigt.

    Beitrag in dieses Thema verschoben

  • Hallo!

    Bin über 28 jahre alt und hab ne einladung für ein gespräch beim jc für unter


    25 jährige erhalten.

    Termin ist einzuhalten!

    Was kan ich machen, um die noch mehr zu verwirren?

    Hoffentlich entsteht keine Verwirrung, wenn das Konto leer bleibt. ;)

    Das Jobcenter kann die Leistungen vorübergehend einstellen, wenn

    die gewünschten Auskünfte nicht erteilt werden.

    Eine woche zuvor kamen außenarbeiter zu mir und wollten meinen reisepass sehen,

    um dann fragen stellen zu können. Den habe ich nicht gezeigt.

    Da der Beitrag nicht die notwendigen Informationen enthält, eröffnen

    wir hier die Fragestunde anhand vorhandener Informationen.

    Wurde eine Wohnung angemietet und Erstausstattung beantragt?

    Warum waren Außendienstmitarbeiter vor Ort?

    Warum wurde der Nachweis über die eigene Identität verweigert?

    Ansonsten Informationen Merkblatt Arbeitslosengeld II und bitte aufmerksam

    lesen.

    Gruß

  • keine wohnung etc.

    kA warum die da waren. wurde nicht genannt.

    weil ich außendienst ganz einfach ignorieren kann. gehört nicht zu meinen pflichten mit denen zu kommunizieren.

  • Hallo!

    Da es keine weiteren Informationen hier gibt und niemand wissen kann

    wie real die Situation aussieht. Bitte für weiteren Beratungsbedarf real

    eine Beratungsstelle aufsuchen. Wir beenden hier das Thema, weil es

    nichts bringt.

    Gruß

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