Hey,
am 11.02.2021 wurde vom SG in Karlsruhe entschieden, das ALG II Empfägern entweder 20FFP2 Masken pro Woche oder 129€/Monat zusätzlich zustehen.
Dementsprechend wollte ich nun direkt ein Antrag darauf machen , bin jedoch völlig überfragt wie ich diesen formulieren soll. (habe bisher noch nie selbst nen Antrag beim Jobcenter eingereicht und daher 0 Erfahrung damit). Ich habe auch bereits nach Vorlagen und Mustern gesucht , jedoch gibt es da nur die "standart" Formulare.
Desweiteren würde ich auch gern wissen , was genau man machen muss , wenn ein solcher Antrag (oder auch andere Anträge und co , also mal generell gehalten) abgelehnt wird.
an Wen genau kann ich mich dann wenden , entstehen irgendwelche Kosten dabei , wie sieht´s mit der "online Überprüfung" von Anträgen aus (gibt da ja seiten wo man angeblich kostenlos seine Hartz iv bescheide prüfen lassen kann und die Anwälte dort dann sogar Widerspruch , gericht und co alles machen)
danke schonmal für alle Antworten.
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Hallo!
Es ist ein SG Urteil aus Karlsruhe Baden Württemberg, Einzelfallentscheidung und
hat keine bundesweite Rechtsgültigkeit. Falls du im Einzugsbereich des SG Karlsruhe
wohnst, kannst du den Antrag stellen. Urteil im Volltext mit Begründung:
1. Instanz Sozialgericht Karlsruhe S 12 AS 213/21 ER 11.02.2021
Gruß
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Hey , danke erstmal dafür.
wohne leider nicht dort , aber wie würdest du genau einen solchen Antrag denn schreiben , ein Beispiel wäre echt nicht schlecht.Bitte kein Vollzitat
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Hallo!
wohne leider nicht dort ,
Dann hat sich das erledigt, denn das Urteil ist durch den Eilantrag
nur vorläufig und hat vorläufige Gültigkeit im Sozialgerichtsbezirk
des Gerichts. Siehe auch: Sozialgerichtsbezirk
Gruß
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Hallo!
Ich habe da eine wichtige Frage bezüglich der Verteilung von den kostenlosen FFP2 Masken!
Ich habe seit letztem Jahr bisher noch von keiner Stelle, weder Bundesregierung, noch Krankenkasse oder Jobcenter, Masken erhalten, auch keine Schreiben mit Gutscheinen!
Ich habe also als HARTZ IV Empfänger meine Masken selbst finanzieren müssen!
Das kann jha meiner Meinung nach nicht mit rechten Dingen zu gehen oder?
Was kann ich machen, denn die meisten kostenlosen ( Gutscheine ) sind ja mittlerweile schon wieder hinfällig!
Bitte um Ratschlag!
Gruß Heike
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Hallo!
Deine Frage beantwortet sich durch diese Informationen:
Verteilung von FFP2-Masken an Hilfebedürftige - Der Bundesdatenschutzbeauftragte (BfDI)
SG Beschluss FFP2 Masken - Einzelfallentscheidung verneinend und bejahend
Rufe bitte deine Krankenkasse an und erkundige dich beim deinem
Jobcenter.Gruß
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Hallo, Sozialgericht gewährt 129 Euro für FFP2 Masken monatlich bzw ist das mit den 150 € einmalige Zahlung beinhaltet?
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Ein Sozialgericht hat es einem Leistungsempfänger einmal vorläufig zugesprochen. Das sollte doch jetzt langsam hinreichend bekannt sein. Kein weiteres Sozialgericht hat genauso entschieden. Alle anderen haben den Maskenbedarf abgelehnt.