Vermögensfreibetrag und Kryptowährung

  • Hallo liebe Community!

    Ich habe eine dringende Frage an euch:

    Als ich noch im Job war habe ich Geld in Kryptowährungen investiert. Durch Corona ist mir der Job abhanden gekommen und ich beziehe zur Zeit Harzt 4. Ich hatte damals alles an Investment angegeben und lag mit meinem Vermögen unterhalb des Freibetrags. Mein Hartz 4 läuft noch bis zum 31.03. aber ich habe noch keinen neuen Job in Aussicht..

    Das Problem: in der letzten Woche ist der Kryptomarkt dermaßen aufgeplatz, dass mein Investment sich vervielfacht hat und ich nun seit wenigen Tagen etwas über der Vermögengrenze liege. Wann muss ich dem Jobcenter das mitteilen? Kann ich den Bewilligungszeitraum auslaufen lassen oder darf ich schon ab März keine Leistungen mehr erhalten und muss dann das Investment auflösen um davon zu leben? Das Geld in dem Investment ist mein gesamter Besitz und der Markt schwangt sehr stark. Kann also sein, dass ich in 2 Wochen wieder drunter liege..

    Ich will einfach kein Fehler machen und will wissen, wie genau ich solche Änderungen anzugeben habe. Vielen Dank für eure Aufmerksamkeit und bleibt gesund!

    stifter <3

  • Die 150 Euro x Lebensjahre Grundfreibetrag. Seit wenigen Tagen kratze ich auch an der zulässigen Höchstgrenze von rund 10.000.


    Entschuldige, ich habe schon wieder was falsch verstanden. Zur Klärung: ich bin frisch 30 geworden und beziehe mich auf den Grundfreibetrag von 150 EUR x Lebensjahre. Zudem verstehe ich noch nicht, wie ich Einträge hier löschen kann.

  • SGB2 §67 sagt, dass eine Vermögensprüfung aufgrund der Corona-Pandemie nicht stattfindet. Somit können zur Zeit auch Menschen mit Privatvermögen über dem Grundfreibetrag von 150 pro Lebensjahr theoretisch Leistungen beziehen. Doch ich lese aus dem Paragraphen nicht heraus, dass die Vermögensprüfung damit auch aufgehoben ist.

    Angenommen, man hat höheres Privatvermögen und erhält aufgrund der nicht durchgeführten Vermögensprüfung Leistungen vom Staat. Sind diese Leistungen Rückwirkend vom Jobcenter zurückforderbar, sobald die Pandemie aufhört? Schließlich bestand ja niemals gesetzlicher Anspruch auf Leistung..

    Außerdem nennt Absatz 2 des Paragraphen die Ausnahme, dass Absatz 1 nicht gilt bei "erheblichem" Vermögen. Hat man also "erhebliches" Vermögen und stellt Antrag auf Hartz4 und erhält dann Leistungen, da die Vermögensprüfung nicht durchgeführt werden, begeht man zusätzlich zu den erschlichenen Zahlungen eine Straftat, sehe ich das richtig? Was überhaupt bedeutet "erhebliches Vermögen" ?

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  • Wenn du trotz zu hohem Vermögen Alg 2 bekommst, hast du die Frage nach erheblichem Vermögen demnach falsch beantwortet. Das nennt sich Betrug. Natürlich musst du dann die zu Unrecht erhaltenen Leistungen zurück zahlen. Dazu kommt noch eine Strafanzeige. Im Übrigen kontrollieren die meisten Jobcenter zumindest grob trotzdem das Vermögen, da eigentlich für ein Jahr bewilligt werden soll, die Vermögensregeln aber nur für 6 Monate gelten.

    Was erhebliches Vermögen bedeutet, kann dir nach der kürzlich ergangenen Entscheidung des LSG Celle niemand sagen. Das soll individuell auf den Einzelfall abgestellt werden.

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