ALG II - Bedarfsgemeinschuft und Freundin zieht bei mir ein

  • Hallo, ich habe mich hier registriert weil ich ein wichtiges Anliegen habe. Folgendes:

    Ich bin berufstätig und hatte noch nie etwas mit Ämtern zu tun. Ich habe eine eigene Wohnung.

    Meine Freundin bezieht Hartz 4 und lebt mit ihrer Mutter zusammen die ebenfalls Hartz 4 bezieht.

    Ihre Mutter kriegt einen kleinen Teil Hartz 4, ein Anderer Teil wird vom Amt als Miete bezahlt.

    Mein Freundin kriegt ihr komplettes Hartz 4 und überweist ihren mietanteil.

    Wenn meine Freundin zu mir zieht, sind wir dann verpflichtet dem jobcenter zu melden das sie eine neue Adresse hat? Was passiert wenn wir es nicht melden?

    Meine Befürchtung ist nämlich das wenn sie zu mir zieht und wir das dem jobcenter sagen, das jobcenter dann ihren Hartz 4 Satz kürzt

    Gilt es als Steuerhinterziehung wenn wir das nicht melden?

    Bitte um hilfe

    Doppel-Thema gelöscht und bitte gleiches Thema nicht mehrfach

    einsetzen. Ein Thema ausreichend!

  • Ja, natürlich muss sie den Umzug melden. Ansonsten besteht kein Anspruch auf ALG2 wegen Verletzung der Erreichbarkeitsanordnung.

    Steuerhinterziehung ist das nicht, sondern ggf. Sozialleistungsbetrug.

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