Anrechnung von Stipendium

  • Ich habe auch ein 2 monatiges Arbeitsstipendium über 2000 Euro als Künstlerin bekommen, bei mir ist es Projektbezogen , d. h.: im Vertag steht eindeutig: Das Stipendium ist für die Arbeit an dem von Ihnen eingereichten Vorhaben bestimmt. Jetzt meine Frage: wieviel Geld darf ich von diesem Betrag tatsächlich für dieses Projekt verwenden? Wieviel kann/wird das Jobcenter davon gegenrechnen? Muss ich meinem Hartz IV Lebenspartner Lebensunterhaltskosten in Hinsicht auf das Jobcenter davon abgeben? Ich habe keine Ahnung, ich habe das Internet vergeblich bis jetzt nach einer genauen Antwort durchsucht. Ich hatte schon vorletzten Monat einen Änderungsbescheid mit diesen Vertrag zum Jobcenter gesendet, ich habe nichts gehört bis jetzt nicht. Nun muss ich einen Weiterbewilligungsantrag stellen und mich grausts was da jetzt eventuell auf mich zu kommt.

    Bitte eigene Fragen nie in fremden Themen schreiben, eigenes Thema starten!

  • Ist das von privater Seite oder aus öffentlicher Hand? Bei letzterem sollte es aufgrund § 11a Abs. 3 SGB II anrechnungsfrei sein, wenn es tatsächlich mit einer Zweckbestimmung belegt ist und nicht für den Lebensunterhalt genutzt werden darf.

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