ALG II Weiterbewilligungsantrag - Vermittlungsvorschlag - Sanktion und Fragen

  • Hallo, ich hab eine kurze Frage: Also bei mir ist es so mein Hartz4 läuft am 28.02.2021 aus. Also ich habe den Weiterbewilligungsantrag schon gestellt. Meine Arbeitsvermittlerin hat mir einen Vermittlungsvorschlag geschickt. Jetzt zu meiner Frage: wenn ich mich darauf nicht bewerbe, kann es dann sein das mein Antrag gar nicht bewilligt wird? Oder werde ich dann nur sanktioniert? Weil mein Plan ist ganz anders.. ich wollte jetzt nämlich erst einen Minijob machen und einen Schweißer kurs. weil ich sehe mich noch nicht bereit 8 Stunden am Stück zu arbeiten wegen meines damaligen Bandscheiben Vorfalls. Also mir geht's wieder damit gut. Aber ich habe trotzdem angst dass ich wieder einen bekomme weil es noch nicht solange her ist. Und außerdem habe ich bronchiales Asthma und mir wird schon schwindlig wenn ich mit Maske nur zum Einkaufen gehe.

  • Ist der Vermittlungsvorschlag mit oder ohne Rechtsfolgenbelehrung? Wenn mit, dann solltest du dich durchaus bewerben, sonst droht eine Sanktion. Mit dem WBA hat das aber nichts zu tun.

    Übrigens: Wenn deine beschriebenen gesundheitlichen Probleme so stimmen, dann ist Schweißer garantiert kein leidensgerechter Beruf. Auch dort wird unter Hitze mit Maske gearbeitet und es ist keine rückenschonende Arbeit.

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