ALG II - Kontovollmacht für die Partnerin

  • Hallo zusammen!

    Zuerst möchte ich kurz die Situation umschreiben:

    Meine Partnerin ist seit Februar 2020 krank geschrieben und erhält zur Zeit Krankengeld. Im April beginnt sie eine Rehamaßnahme und wollte im Anschluss wieder in ihren Beruf zurückkehren. Nun ist sie jedoch im Dezember schwanger geworden. Dies bedeutet wiederum das sie nicht wie geplant die Arbeit wieder aufnimmt, sondern sich um die Versorgung des Kindes kümmert, was zur Folge hat das sie nun ab August, dem Ende des Krankengeldes, in ALG2 rutscht.

    Meine Partnerin und ich führen zur Zeit eine Fernbeziehung. Ich habe an meinem Wohnort einen guten und sicheren Job den ich in der aktuellen Situation nicht aufgeben kann. Also pendle ich soweit es mein Dienstplan zulässt hin und her.

    Da ich jedes mal eine einfache Strecke von knapp 200km zurückzulegen habe, mache ich mir natürlich Gedanken was passiert mit meiner Partnerin und dem Kind wenn mir was zustößt!

    Wir sind nicht verheiratet und somit hat sie im Prinzip erstmal keine Möglichkeit an mein Bankkonto zu kommen. Jetzt bin ich am überlegen ob ich ihr eine Vollmacht für mein Konto ausstellen soll bzw. kann.

    Was mich zu meiner Frage führt:

    Wie verhält sich eine Kontovollmacht bei ALG2? Muss dies angegeben werden? Wird das Geld auf meinem Konto mit angerechnet? Es ist ja von mir erwirtschaftet und soll ja nur für den "Fall der Fälle" zur Verfügung stehen.

    Ich hoffe ich habe mich verständlich ausgedrückt. Natürlich habe ich auch schon vorab im Internet recherchiert, jedoch keine eindeutige und zufriedenstellende Antwort gefunden.

    Vielen Dank vorab!

  • Es pendeln ja viele Partner wegen der Arbeit. Man hat seinen Hauptwohnsitz bei der Familie und ggf. einen Nebenwohnsitz an der Arbeit. Wenn das bei euch auch so ist, seid ihr eine Bedarfsgemeinschaft und werdet zusammen berechnet. Gemeinsame Konten oder Kontoberechtigungen sind schon ein Indiz dafür, dass ihr gemeinsam wirtschaftet.

    Wenn dem nicht so ist und ihr kein Paar seid, musst du ihr Betreuungsunterhalt und dem Kibd Kindesunterhalt leisten.

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