ALG II - Versicherungsvermögen - Umzug und Fragen

  • Guten Abend,

    ich muss für meinen Erstantrag beim Jobcenter ja meine Vermögenswerte angeben.

    Zum 1.4.2021 kann ich endlich (nach langer Suche) eine Sozialwohnung beziehen und muss nun dem Vermieter einen Bewilligungsbescheid vom JC vorlegen.

    Deshalb ist es sehr wichtig für mich, Leistungen zu erhalten.

    Aufgrund psychischer Probleme hatte ich mich in den letzten Jahren gar nicht mit meinen Finanzen beschäftigt und musste folgendes feststellen:

    Meine Finanzdaten:

    • Beitragsfreie Kapitallebensversicherung

      (Rückkaufswert: 4950 €, kein Verwertungsausschluss, kündbar zum Jahresende)

    • Berufsunfähigkeitsversicherung

      (Rückkaufswert: 4400 €, kein Verwertungsausschluss, monatlich kündbar)

    • In die BU zahle ich monatlich 30 € ein.
    • Ein Verwertungsausschluss für die BU wäre kurzfristig noch möglich.
    • Mein Vermögensfreibetrag beträgt 6600 € + (evtl. 750 € für Anschaffungen).

    Folgende Fragen habe ich dazu:

    Werden diese beide Vermögenswerte (LV+BU=9350 €) trotz der unterschiedlichen Kündigungsmöglichkeiten vom JC als sofort verfügbares Gesamtvermögen angerechnet, so dass mir dann erst einmal keine oder weniger Leistungen gewährt würden?

    Wird bei Kündigung/Rückkauf der BU und später auch bei der LV der Geldbetrag als Einkommen angesehen?

    Darf/Kann das JC mich zwingen, die Versicherungen zu kündigen?

    Wenn ja, habe ich Angst, die Wohnung (Bewilligungsbescheid ist vorzulegen) wegen der Angaben meines Versicherungsvermögens verlieren zu können.

    Später könnte ich von dem ausgezahlten Versicherungsgeld einige Monate leben.

    Mit freundlichen Grüßen

    Hansi

  • Momentan gelten durch die Coronaregeln des § 67 SGB II höhere Vermögengsgrenzen. Wenn sich dein JC an die Weisungen der Agentur hält, dann sind das 60.000 Euro, so dass dein Vermögen für den ALG2 Bezug keine Rolle spielt. Nur Darlehen (Kaution) wäre mit dem Vermögen nicht möglich. Da die Coronaregeln wohl noch länger gelten sollen, hast du ausreichend Zeit, die eine oder andere Versicherung mit einem Verwertungsausschluss zu belegen.

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