ALG II - Vermögen - Aktienfonds der Kinder

  • Hallo an Alle!

    Ich habe leider ein Problem, weil ich zu diesem Thema überhaupt keine Ahnung habe.


    Meine Ex-Frau wird leider ab 01.03.21 ins Hartz4 rutschen. Unsere Kinder ( 4 und 6 Jahre) haben jedes ein Aktiendepot in das wir jeweils 50€ monatlich einsparen. Bisher sind es pro Kind ca 300€.
    Des Weiteren hatten wir noch ein weiteres Depot für beide, das ich aber vor ca einem halben Jahr gekündigt hatte. Das Geld wollte ich aber in die aktuellen Fonds einbezahlen, da hier die Kosten sehr viel geringer sind. So hätte dann jedes Kind ca 2100€ Vermögen in Aktien investiert.


    Jetzt meine Frage:

    Wenn ich das jetzt Geld einbezahle, wird dann verlangt das meine Ex-Frau erst das Geld der Kinder verwenden muss?

    Oder ist das Geld irgendwie geschützt?

    Die zwei Aktiendepots laufen auf den Namen der Kinder und sollen ab 18 Jahren verfügbar für sie sein.

    Ich habe nur Angst, wenn ich das Geld jetzt einzahlen sollte, ist es weg da es irgendwie angerechnet wird!


    Ich würde mich sehr über einige Informationen freuen!

    Viele Grüße

  • Hi MaMoe

    § 12 Abs. 2 Nr. 1a SGB II legt fest, dass jedem leistungsberechtigten minderjährigen Kind einen Vermögens-Grundfreibetrag in Höhe von 3.100 € zusteht, dazu kommt ein Freibetrag für notwendige Anschaffungen in Höhe von 750 Euro für jeden in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Leistungsberechtigten (§ 12 Abs. 2 Nr. 4 SGB II)

    Jedes minderjährige Kind darf also insgesamt über ein Vermögen in Höhe von 3.850 € verfügen und gleichzeitig ALG II (besser gesagt Sozialgeld) beziehen.

    Da Deine Ex-Frau (bei der wahrscheinlich Eure beiden Kinder leben?) bis zum 31.03.2021 einen Antrag auf ALG II stellen wird, gelten die Ausnahmebestimmungen des § 67 SGB II. Dieser Paragraph hat den Titel "Vereinfachtes Verfahren für den Zugang zu sozialer Sicherung aus Anlass der COVID-19-Pandemie; Verordnungsermächtigung"

    In diesem Paragraphen, in Abs. 2, steht verkürzt, dass ein Leistungsanspruch auf ALG II für die Dauer von sechs Monaten dann besteht, wenn kein "erhebliches" Vermögen existiert.

    Was ist "erhebliches" Vermögen? Hier geben die Verwaltungsvorschriften des Wohngeldgesetzes Auskunft:

    Laut dieser Verwaltungsvorschriften darf das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied über ein Vermögen von maximal 60.000 Euro verfügen. Alle weiteren zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieer dürfen über ein Vermögen von jeweils 30.000 Euro verfügen, siehe Allgemeine Verwaltungsvorschrift Randziffer 21.37 ("Erhebliches Vermögen")

    (4 )Vermögen ist erheblich, wenn in Anlehnung an das Wohngeldgesetz (WoGG) eine Inanspruchnahme von Wohngeld bei vorhandenem erheblichem Vermögen missbräuchlich wäre (vgl. Ausschlussgrund nach § 21 Nr. 3 WoGG). Die Höhe, wann es sich um erhebliches Vermögen handelt, ist in den weiteren Verwaltungsvorschriften zum § 21 WoGG (dort Nr. 21.37) geregelt.

    Eure Kinder dürfen also pandemiebedingt über ein Vermögen von jeweils 30.000 Euro verfügen.

    Alle Angaben natürlich ohne Gewähr.

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  • Hi!


    Danke für die ausführliche Antwort! Was ist aber wenn meine Ex-Frau über einen längeren Zeitraum wie Corona das Hartz4 bezieht? Irgendwann sind ja dann die 3850€ erreicht (durch einmalige Einzahlungen bei Geburtstagen usw.).


    Würde dann alles was über die 3850€ einbezahlt wird, angerechnet werden? Also ist es sozusagen weg?


    Eigentlich ist es ja total blöd, wegen sowas den Sparplan zu unterbrechen oder zu beenden, da dass Geld ja nur für die Kinder gedacht ist.

    Viele Grüße

  • Hi Mamoe,

    alle Geldleistungen, die Du nach dem Eintritt der Kinder in den Bezug von Arbeitslosengeld II Deinen Kindern zukommen lässt, werden vom Jobcenter nicht mehr als Vermögen betrachtet, sondern als Einkommen. Gewisse Einkommensarten werden ganz oder teilweise an die Geldleistungen des Beziehers von ALG II angerechnet. So jedenfalls mein Wissensstand.

    Damit Deine Aktiendepoteinzahlungen für Deine Kinder nicht angerechnet werden, könntest Du diese Zahlungen für die Dauer des Bezugs von Arbeitslosengeld II Deiner Kinder aussetzen.

    Angaben wie immer ohne Gewähr.

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