ALG II - Selbstständig tätig - Corona Pandemie und Fragen

  • Liebe Mitglieder,

    ich habe ein mittelschweres Problem und hoffe, dass Ihr mir weiterhelfen könnt.

    Seit April 2020 beziehe ich (ungern!) Hartz IV, aufgrund Corona und sinkender Aufträge (Selbstständigkeit).

    Die für mich zuständige Mitarbeiterin hat auch gar nicht lange gehadert und der Antrag wurde sofort bewilligt.

    Nun, neun Monate später, komme ich scheinbar in die "unangenehme Phase" der Arbeitsvorschläge. Ich bin unheimlich dankbar für diese Hilfe und möchte nun nicht zickig oder arrogant wirken. Dennoch meine Frage: Bin ich dazu verpflichtet, mich dort zu bewerben? Können mir bei Verweigerung die sozialen Hilfen ansonsten gekürzt/gestrichen werden?

    Ich habe so gekämpft für mein Kleinunternehmen und möchte dies nun nicht "so einfach" aufgeben. Es kommen Aufträge herein, jedoch leider nicht genug, sodass ich meine monatlichen Fixkosten (noch) nicht wieder abdecken kann. Ich habe die Hoffnung, dass es mir finanziell in einigen Monaten wieder besser gehen wird, wenn sich alles soweit beruhigt hat und auch meine Auftraggeber wissen, wie es bei Ihnen weitergeht.

    Es ist schwer, aber ich will keinesfalls wieder zurück in ein Angestelltenverhältnis...

    Was sagt Ihr? Sollte ich das Gespräch zur persönlichen Ansprechpartnerin suchen? Oder bringt das nichts?

    Liebe Grüße an Euch...

  • Sind die Vermittlungsvorschläge mit einer Rechtsfolgenbelehrung versehen? Wenn ja und sie zumutbar sind, wäre die Folge einer Ablehnung eine Sanktion, so, wie es auch der Rechtsfolgenbelehrung zu entnehmen ist. Sind sie ohne Rechtsfolgenbelehrung, dann ist es dir überlassen, dich dort zu bewerben oder nicht.

    Ggf. solltest du aber tatsächlich darüber nachdenken, eventuell eine abhängige Beschäftigung aufzunehmen. Vielleicht kann man auch Selbstständigkeit und (Neben) Job kombinieren.

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