Antrag auf Erstausstattung

  • Hallo zusammen,

    Ein Freund von mir hat sich von seiner Frau getrennt.

    Er lebte zuerst 3 Monate bei einem Bekannten bis er eine eigene Wohnung gefunden hatte.

    Die Anträge wurden gestellt, die Miete wird gezahlt und seinen Regelsatz bekommt er auch.

    Seit nunmehr 5 Monaten versucht er Geld für eine Erstausstattung zu bekommen.

    Da die Möbel und der Hausrat schon vor der Eheschließung angeschafft wurden hat er nichts außer seinen persönlichen Gegenständen mitgenommen.

    Dies wurde auch mehrfach schriftlich von seiner Exfrau bestätigt.

    Nun möchte die Sachbearbeiterin einen vollständigen Überblick über jede Wohnung in der er gewohnt hat und wem die darin befindlichen Möbel bzw Hausrat gehört hat.

    Er hat noch nie Beihilfe für Erstausstattung bekommen.

    Ist eine so weitgehende Auskunft überhaupt Rechtmäßig?

    Was kann man gegen so ein Vorgehen tun?

    Vielen Dank für eure Antworten

    P.S Er ist 37 Jahren alt also nicht gerade erst Zuhause ausgezogen und war knapp 10 Jahre verheiratet

  • Also ich kann mir auch nicht vorstellen, dass in den 10 Jahren nichts mehr an Hausrat und Möbel angeschafft wurde. Der Güterstand ist nunmal zu trennen und man kann nicht einfach zu Lasten des Sozialleistungsträgers auf sein Recht verzichten.

    Anscheinend ist hier einiges nicht glaubwürdig für das JC. Mangels genauer Umstände kann man das aus der Ferne schlecht beurteilen.

  • Danke für die Antwort, bezüglich des Sachverhaltes kann ich noch hinzufügen das er länger in Haft war .

    Da beide vom JC gelebt haben bzw leben wurde tatsächlich nichts neues angeschafft was nennenswert wäre.

    Mir geht es hauptsächlich darum ob das Jc solche Informationen überhaupt verlangen darf.

    Quasi ein Lebenslauf über Wohnverhältnisse der letzten 20 Jahren

  • Es geht um die Prüfung, ob tatsächlich ein Anspruch auf Beihilfe vorliegt oder nur auf Darlehen. Und dass man so gar nichts anschafft, in 10 Jahren nichts kaputt gegangen sein soll, klingt nunmal nicht glaubwürdig. Auch mit geringerem Einkommen geht mal ein Kühlschrank, Herd, Staubsauger etc. kaputt und muss ersetzt werden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!