Umzug - Krankenversicherung - Weiterbildung - PTBS und Fragen

  • Hallo, ich bin neu hier und habe gleich mal 2 wichtige Themen. Eins davon ist ein möglicher Umzug. Ich habe die letzten 2 Jahre wegen einer posttraumatischen Belastungsstörung ALG 2 bekommen, nachdem ich mein Studium abbrechen musste.

    Inzwischen habe ich auch eine Fernausbildung mit dem Bildungsgutschein genehmigt bekommen.

    Für mich wäre es sehr wichtig, aus meinem jetzigen Umfeld zu kommen und einen Neuanfang machen zu können.

    Meine Frage ist, ob es als wichtiger Grund gilt, wenn mein Therapeut und mein Neurologe mir jeweils schriftlich bestätigen, dass ein Umzug aufgrund meiner PTBS wichtig ist und ob die Kosten für den Umzug dann übernommen werden.

    Und wenn ich eine Wohnung in Aussicht habe, an wen muss ich mich dann zuerst wenden- an das Arbeitsamt an meinem jetzigen Wohnort, oder das Amt am neuen Wohnort?

    Ich bin dankbar über Antworten :)


    Hallo, ich würde mich freuen, wenn mir jemand bei dem folgenden Thema helfen könnte- ich war 2017/2018 für ein halbes Jahr selbstständig.

    Jetzt habe ich plötzlich eine Rechnung von der Krankenkasse bekommen und soll allein für 2017 350Euro nachbezahlen. Für 2018 wird es sicher nochmal der gleiche Betrag, d.h. die Krankenkasse fordert von mir um die 700 Euro.

    Bei mir ist es zur Zeit extrem knapp und ich weiß überhaupt nicht, wie ich das bezahlen soll. Auch eine Ratenzahlung von 100 im Monat ist eigentlich nicht möglich.

    Was habe ich in diesem Fall für Möglichkeiten?

    Vielen Dank schon mal.

  • Umziehen kannst du jederzeit, es herrscht Freiheit bei der Wahl des Wohnsitzes in Deutschland. Dir geht es um die damit verbundenen Kosten und sicher auch darum, ob dein Bildungsgutschein weiter gefördert wird, wenn ein anderes Jobcenter (nicht Arbeitsamt!) zuständig wird.

    Das ist aber in jedem Fall eine Einzelfallentscheidung und daher kann dir das nur das für dich zuständige Jobcenter beantworten. Hinsichtlich der Frage, ob die neuen Mietkosten angemessen sind, ist das neue Jobcenter zuständig.


    Zur zweiten Frage: das war eine Zeit ohne ALG2 Bezug? Wie warst du denn da überhaupt wo versichert? Gesetzlich oder private Krankenversicherung? Ist das eine Nachzahlung zu bereits entrichteten Beiträgen oder hast du in den x Monaten gar keine Beiträge gezahlt? Du merkst, mit deinen knappen Angaben kommt man da nicht weiter.

    Es gibt auch keine "die Krankenkasse" in Deutschland. Wir haben hunderte Krankenkassen, gesetzliche und private. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung richten sich die Beiträge nach dem Gewinn. Wenn du da nie was zu deinem Einkommen aus Selbstständigkeit eingereicht hast, wurde das vielleicht geschätzt. Ob die Beitragshöhe jetzt korrekt ist oder nicht, kann man mit den paar Informationen nicht beantworten.

    Ich bin mir auch im Unklaren, wieso du die Frage in einem Forum stellst, dass sich mit ALG2, ALG1 und Wohngeld beschäftigt.

  • Hallo Tamar, danke für deine Antwort. Ich habe mich kurz gehalten, da wahrscheinlich niemand in so einem Forum Romane lesen will und ich wollte beim Wesentlichen bleiben.

    Meine Frage zur Krankenkasse war nicht, ob die Beitagshöhe korrekt ist, sondern, was man generell in so einem Fall machen kann und welche Rechte man hat, wenn man durch den ALG2 Bezug eine so hohe Rechnung nicht begleichen kann.

    Ich war während der Selbstständigkeit nicht im ALG2-Bezug und habe geschätzte Beiträge an die gesetzliche Krankenkasse gezahlt.

    Bitte die Forumsregel beachten und wir bleiben sachlich

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  • Der ALG2 Bezug und Schulden haben nichts miteinander zu tun. Was die Krankenkasse jetzt unternimmt, um die Schulden einzutreiben, kann dir daher nur die Krankenkasse sagen. Irgendwelche Sonderrechte für ALG2 Empfänger gibt es nicht in Bezug auf Schulden.

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