Neue Bedarfsgemeinschaft - Freundin will nicht bei Jobcenter gemeldet werden

  • Hallo zusammen!

    Ich wohne mit meiner Freundin zusammen in der Einliegerwohnung im Haus ihrer Mutter. Bisher habe ich alle Kosten übernommen, bin nun aber seit letzten Jahr arbeitslos. ALG1 läuft Ende Februar aus.

    Meine Freundin arbeitet aus gesundheitlichen Gründen schon einige Zeit nicht mehr und möchte nicht beim Jobcenter gemeldet werden, da sie keine anerkannte Krankheit hat und vermutet dass sie gezwungen wird irgendeine Arbeit aufzunehmen.

    Frage ist nun, wenn ich ab 1.3. beim Jobcenter eine Bedarfsgemeinschaft mit ihr anmelde, wird sie dann automatisch zum Hartz4 Empfänger und muss alles mitmachen, das das Jobcenter sagt? Oder geht es hier nur im die Berechnung des Betrages?

    Wie haben zusätzlich das Thema, dass wir bisher mietfrei gewohnt haben und ihre Mutter alle Kosten übernommen hat. Seit dem 01.01.21 hat ihre Mutter mit mir aber einen Mietvertrag aufgesetzt (60qm), da sie einen eigenen Kredit beantragen musste und die Miete als Einkommen anrechnen musste. Allerdings hat sie bisher auf des Geld verzichtet und es sind keine Kontobewegungen da.

    Wenn wir das komplett einreichen hätten wir ja 2x Regelsatz in Bedarfsgemeinschaft + Mietkosten.

    Für eine Person ist die Wohnung ja auch zu groß und Kontonachweise gibt es auch nicht.

    Auf jeden Fall möchte ich vermeiden, dass meine Freundin gezwungen wird beim Jobcenter vorzusprechen und Arbeit anzunehmen, Ärztliche Gutachten aufzunehmen etc.

    Vielleicht hat jemand eine Idee, wie man das am besten angeht.

    Danke!

  • Wenn du das verhindern willst, darfst du nichts beantragen. Es gibt keine Möglichkeit, sie da raus zu halten, ihr seid nunmal eine Bedarfsgemeinschaft. Auch der Mietvertrag wird wahrscheinlich problematisch, denn bei Zusammentreffen von frischem Mietvertrag und Antrag auf ALG2 wird das JC misstrauisch, wenn bis dato kostenfrei gewohnt worden ist. Insbesondere, wenn es sich um Verwandte handelt und auch tatsächlich nie Miete gezahlt wurde.

  • Genau genommen kannst Du allein für Dich Leistungen beantragen, auch wenn ihr eine Bedarfsgemeinschaft seid.

    Das ändert nichts daran, dass Deine Freundin ihre Daten liefern muss und Dein Bedarf nach den Regeln für eine Bedarfsgemeinschaft berechnet wird. Der berechnete Anteil für Deine Freundin wird dann nicht gezahlt.

    Genauso könntet ihr erst einen Antrag für Euch beide stellen und nach Bewilligung verzichtet Deine Freundin auf ihre Leistungen.

    In beiden Fällen muss Deine Freundin dann keine Arbeit aufnehmen. Im ersten Fall muss sie auch nicht beim Jobcenter vorsprechen.

  • Sie müsste dann der Vertetungsvermutung nach § 38 SGB II widersprechen oder schriftlich einen Verzicht erklären. Was aber nicht bedeutet, dass sie ihre Ruhe vor dem JC hat, denn es bleibt trotzdem bei einer Bedarfsgemeinschaft. Sie muss also trotzdem Unterlagen zu Einkommen und Vermögen vorlegen und zwar nicht nur einmal und Veränderungen unverzüglich mitteilen.

    Außerdem stellt sich die Frage, wie 2 Personen dann von den 401 Euro Regelsatz einer einzigen Person leben können und die andere Hälfte der Miete bezahlen. Von nichts geht das wohl kaum.

    Da ist man ganz schnell bei Zweifeln an der Hilfebedürftigkeit, also der Vermutung, dass Einkommen und/oder Vermögen verschwiegen wird, was dann im schlimmsten Fall zur Einstellung der Leistungen auch für den TE führt. Oder gleich zur Ablehnung bzw. Versagung.

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