ALG II - Pflegegeld - Weiterbewillingsantrag und Kontoeinzahlung erklären und Fragen

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe dass ich das richtige Thema erwischt habe, denn ich habe gleich mehrere Fragen.

    Kurz zu meiner Person. Ich bin 59 Jahre alt, gelernter Maurer, und beziehe ALG2.

    Seit vielen Jahren kümmere ich mich um meine Mutter, die nun 90 Jahre alt ist. Nun hatte sie im letzten Jahr einen Unfall in ihrer Wohnung, und nach der OP konnte sie nicht mehr alleine in ihre Wohnung zurück, und ich habe sie zu mir genommen. Ich wohnte bis dahin alleine, und nachdem ich alles mit meinem Vermieter geklärt hatte, habe ich sie auch beim Jobcenter angemeldet.

    Meine Mutter hat nun den Pflegegrad 4, und bekommt über 700 Euro Pflegegeld und Rente. Nach einigem hin und her Geschreibe mit meiner Bearbeiterin von der Leistungsabteilung, wurde die Miete vom Amt halbiert, was ja auch richtig ist.

    Nun haben sie einen Kontoauszug von mir gesehen (ich muss jeden Monat mein Geld für ein Ehrenamt nachweisen), wo eine Einzahlung vom Konto meiner Mutter eingegangen war.

    Der Betrag war 295 Euro, und die bekam ich schon die letzten Monate. Das war mal ein Betrag, der sich aus der halben Miete (die ja in voller höhe von meinem Konto abgebucht wird), Strom, Versicherung, Kabelfernsehn und Internet zusammengesetzt hat. Ich habe es bei diesem Betrag belassen, obwohl er nicht immer so hoch war. Nun soll ich mich rechtfertigen, was die Einzahlung zu bedeuten hat.

    Zum ersten wollte ich wissen, wenn ich dass so angebe, kürzen sie mir dann die Grundsicherung auch noch, weil die Fixkosten auch halbiert werden?

    Nun hat mir jemand gesagt, dass ich ja sogar das Pflegegeld für meine Leistungen (hört sich bei Mutter blöd an), bekommen könnte, ohne dass sie was abziehen.

    Wenn das wirklich so sein sollte, verstehe aber die Rechtfertigung, wegen der Einzahlung von Mutter überhaupt nicht.

    Und wenn ich das Pflegegeld wirklich bekommen darf, kann ich mir dann sogar etwas ansparen?

    Ich bedanke mich fürs lesen, und freue mich auf Antworten.

    Max

  • Das Pflegegeld wäre anrechnungsfrei. Natürlich muss trotzdem bei Einzahlungen auf dem Konto nachgefragt werden, was das ist, das kann ja das JC nicht riechen. Gib zu den 295 Euro an, dass es Mietanteil + Kostgeld ist und gut.

  • Vielen Dank für die schnelle Antwort. So werde ich es machen.

    Und wenn ich nun Pflegegeld auf mein Konto bekommen würde, muss ich das doch bestimmt dort immer melden, oder? Ist ja auch ein Einkommen, ob nun anrechnungsfrei oder nicht.

    Wie viel dürfte dann auf dem Konto sein?

    Max

  • Du meldest das einmal und dann wird es ja sicher bei jedem WBA kontrolliert.

    Du kannst soviel Geld auf dem Konto haben, wie du willst. Nur die Vermögensfreibeträge sollten halt nicht überschritten werden.

  • Hallo zusammen,

    ich habe, nach meiner Anfrage bei der Leistungsabteilung, folgende Nachricht erhalte :

    Die Leistung der Pflegekasse ist zweckbestimmt und wird ausschließlich zum Zweck der Pflege ihrer Mutter gezahlt.

    Daher findet keine Anrechnung auf ihre Leistungen statt, wenn sie für Ausgaben der Pflege Geld erhalten.

    Zitat Ende.

    Da bin ich schon wieder etwas verunsichert. Zweckgebunden, und für die Ausgaben der Pflege.

    Heißt das nun dass ich das Geld für die Pflege ausgeben muss, oder kann ich was davon ansparen.

    Entschuldigung wenn ich zu blöd bin, diese Sätze richtig einzuordnen, aber bevor ich nachher eine Rückforderung bekomme, frage ich lieber ein mal öfter.

    Danke für die Mühe

    Max

  • Es wird nicht als Einkommen angerechnet. Wenn du natürlich soviel sparst, dass irgendwann mal dein Vermögensfreibetrag überschritten wird, dann hast du keinen Anspruch auf ALG2.

  • Danke Tamar, mich hat es nur stutzig gemacht, dass da stand dass das Geld "zur Ausgabe der Pflege" gedacht ist.

    Hätte ich auch denken können dass da nicht von über bleiben darf.

    Max

  • Hallo zusammen,

    ich bin mal wieder bei meiner Lieblingsbeschäftigung, Anträge (Weiterbewilligungsantrag Alg2) ausfüllen. Im Normalfall, fülle ich meine Anträge im Amt aus. Die sagen dann gleich wenn was fehlt, oder wenn was falsch ist.

    Nun habe ich Post bekommen, und wegen Corona ist im Amt mal wieder nichts zu machen, und die Unterlagen sollen auf dem Postweg (bzw. Briefkasten am Amt) versendet werden.

    Ich habe meine Mutter zur Pflege bei mir zu Hause, und sie ist auch schon gemeldet und zahlt die halbe Miete.

    Nun habe ich ja schon gehört, dass sie im eigentlichen Sinne, nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört, und auch dass ich das Pflegegeld nicht angerechnet bekomme.

    Jetzt weiß ich aber nicht wo ich das angeben muss. Und es ist ja auch nicht immer der selbe Betrag. Sie bekommt schon immer den selben Betrag aber ich habe ja auch Ausgaben, wie Krankentransport, Medikamente, Zuzahlungen Apotheke, Windelhosen, usw. Aber was dann über ist hätte ich schon gerne auf meinem Konto, als Anerkennung für meine Arbeit.

    Wo soll ich es denn eintragen?

    Danke im Voraus für eure Antworten.

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