Ende der Ausbildung - Festeinstellung - Bedarfsgemeinschaft Mutter ALG II

  • Guten Abend zusammen,

    ich habe da mal eine wichtige Frage. Derzeit wohne ich (22j) noch bei meiner Mutter. Sie bezieht seit Jahren schon Hartz 4. Ich beende jetzt Ende des Monats meine Ausbildung und bekomme dann eine Festanstellung ab Februar.

    Mein Azubigehalt wurde bisher immer auf die ALG 2 Leistungen meiner Mutter mit angerechnet. Sie bekommt derzeit vom Jobcenter nur noch 35,00 Euro Lebensunterhalt, sowie die Miete bezahlt. Kindergeld wurde auch zusätzlich gezahlt. Mein Nettoeinkommen lag jetzt während der Ausbildung bei ca. 860,00 Euro.

    Jetzt bekomme ich jedoch ab Februar dann ca. 1700Euro Netto.

    Da ich noch nicht richtig sparen konnte, kann ich erst in ca. einem halben Jahr aus der Wohnung meiner Mutter ausziehen und mir was eigenes suchen. Jetzt ist die Frage muss ich für die Zeit dann komplett für meine Mutter aufkommen? Oder gibt es einen anderen Weg das zu umgehen? Da ich auch noch ein Auto zu finanzieren habe, hätte ich am Ende von meinem Gehalt ja kaum noch was über, weil ich ja dann die volle Miete zahlen müsste und auch noch ordentlich den Lebensunterhalt. Kann mir jemand hier Tipps geben was man dagegen machen kann?

    VG Pascal

  • Aha ok das wäre ja dann ganz gut. Und wenn das am Ende 400 oder 500 Euro sind, die ich ihr geben muss. Ich bin erst vom schlimmsten Szenario ausgegangen, wie oben schon beschrieben.

  • Meine Mutter hat jetzt ein Schreiben vom Jobcenter erhalten. Sie soll jetzt meinen Arbeitsvertrag dort hin senden, sowie den Kindergeldbescheid, weil ja der Anspruch ab jetzt verfallen ist und die Lohnabrechnung (Kontoauszug). Die bekomme ich erst Ende des Monats. Ist es normal, dass die es jetzt so verlangen? Nicht das die dann die Leistungen meiner Mutter dann komplett streichen.

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