ALG II Antrag - Dokumente und Fragen

  • Guten Tach die Damen und Herren :pleasantry
    Ich bin kürzlich 18 geworden, habe dann einen Antrag auf alg2 gestellt, ofw und war davor in einem Jugendwohnheim

    Ich bin ein wenig überfordert und weiß nicht, wie ich mit Fragen umgehen soll.
    Hier mal ein paar Fragen die mir gestellt wurden:

    Warum waren Sie in einer Wohngruppe?
    Warum sind Sie aus dieser abgehauen?
    Wann genau war das?
    Nachweis, von welchem Geld in der Vergangenheit gelebt wurde
    Wieviel war es?
    Ausführliche schriftliche Stellungename mit Benennung von Namen und Adressen, wo Sie sich seit dem Rauswurf aus der Wohngruppe aufgehalten/übernachtet haben
    Übernachten Sie dort immer noch?
    Warum haben Sie keinen Kontakt zum Vater?
    Wie sind die Kontaktdaten Ihres Vaters?

    Teilweise frage ich mich halt, ob die fragen überhaupt legal sind, aus Datenschutzgründen dritter, zudem frage ich mich, was diese Fragen für einen Sinn haben, um meine aktuelle Situation einschätzen zu können
    Und was für Fragen sind generell zulässig?
    Nur jene, welche meine aktuelle Situation beschreiben?
    Und wie gehe ich nun damit um?

    Titel Korrektur und wir bleiben sachlich!

  • Hallo!

    Vorab eine grundsätzliche Klärung, denn ALG II ist eine Sozialleistung,

    die nur bei Bedürftigkeit gezahlt wird und diese ist nachzuweisen.

    Alle Fragen ...

    Alle Fragen sind zu beantworten und Kontaktdaten des Vaters sind dem

    Jobcenter zu nennen, da U25 und Eltern unterhaltspflichtig.

    Ich bin ein wenig überfordert und weiß nicht, wie ich mit Fragen umgehen soll.

    Nicht nur das, sondern es besteht eine große Wissenlücke in Bezug auf ALG II.

    Die sollte umgehend geschlossen werden, damit es nicht zu enormen

    Problemen mit dem Jobcenter kommt und zu einer Zahlungseinstellung,

    oder Ablehnung des ALG II Antrags.

    Zunächst die Gesetzgebung, die für ALG II maßgebend ist: SGB II

    Dann noch zusätzlich: Merkblatt Arbeitslosengeld II

    Ausführlich erklärt hier: Arbeitslosengeld II

    Bitte alles gründlichst lesen, vorher geht es hier nicht weiter. Ohne das

    Hintergrundwissen hat das keinen Sinn.

    Gruß

  • Hinzu kommt, dass mittels der Fragen geklärt werden kann, ob vorrangige Leistungen (Hilfe für junge Erwachsene vom Jugendamt oder eben Unterhalt von den Eltern) bestehen.

    Wo ist das Problem, das zu beantworten? Es gibt nunmal gewisse Regeln. Wer Rechte (Geld) in Anspruch nehmen will, muss auch seine Pflichten erfüllen.

  • Dann werde ich mir das ALLES mal durchlesen, aber evtl. ist jemand so nett und beantwortet mir meine Fragen
    Tamar, mittel welcher Fragen?
    Warum ich aus einer Wohngruppe rausgeflogen bin?
    Bei welchen Freunden ich übernachtet habe?
    Welche Adressen diese haben?
    usw
    Das sind ja wohl nicht alles legitime und sinnhafte Fragen

  • Hallo!

    aber evtl. ist jemand so nett und beantwortet mir meine Fragen

    Erneut, da das offensichtlich nicht ankommt und zweifach:

    Alle Fragen sind zu beantworten und Kontaktdaten des Vaters sind dem

    Jobcenter zu nennen, da U25 und Eltern unterhaltspflichtig.

    Hinzu kommt, dass mittels der Fragen geklärt werden kann, ob vorrangige Leistungen (Hilfe für junge Erwachsene vom Jugendamt oder eben Unterhalt von den Eltern) bestehen.


    Wo ist das Problem, das zu beantworten? Es gibt nunmal gewisse Regeln. Wer Rechte (Geld) in Anspruch nehmen will, muss auch seine Pflichten erfüllen.

    Und nochmal, alle Fragen sind zu beantworten, denn es wird unter Anderem

    ermittelt, wer letztendlich zahlen muss. Jugendamt, Eltern, oder das Jobcenter!

    Gruß

  • Dann bitte ich zu konkretisieren, in welchem Fall das Jugendamt auch nur in irgendeiner Weise für mich zuständig sein könnte?
    Gut, warum ich jetzt die Frage "Wie sind die Kontaktdaten Ihres Vaters?" aufgelistet habe, weiß ich nicht, aber "Warum haben Sie keinen Kontakt zum Vater?" ist doch irrelevant und hat auch keinen Zusammenhang mit der Frage, ob mein Vater unterhaltspflichtig bzw Zahlungsfähig ist

    Meine Frage war, welche der Fragen zulässig sind und mindestens diese hier sind es ja wohl nicht bzw warum sind sie zulässig?
    Wenn meine Fragen nicht beantwortet werden wollen, dann bitte garnicht antworten, danke

  • Hallo!

    Wir drehen uns im Kreis und Alles wurde ausreichend beantwortet.

    Lies die eingestellten Links, informiere dich über deine Pflichten.

    Erschwerend kommt hier noch zu U25 und die strengeren Regeln

    für Selbige.

    Bei ALG II gibt es keine unzulässigen Fragen, bei U25 erst recht nicht.

    Das hier aufgrund der Lage auch noch der Kostenträger geklärt werden

    muss. Kommt ebenfalls aufgrund von Nichtwissen über die Gesetzgebung

    nicht an.

    Gruß

  • Verweiger doch die Beantwortung der Fragen und warte, was da kommt, wenn du meinst, dass du sie nicht beantworten willst.

    Dir wurde jetzt mehrfach geantwortet. Wenn dir die Antwort nicht munden, ist das allein dein Problem. Du bist ja jetzt erwachsen, du machst das schon.

  • Ich bin ja dabei das SGB2 durchzugehen, es ist hilfreich, ja, beantwortet aber nicht meine Fragen

    *********************************

    Wir bleiben sachlich!

  • Hallo!

    Letztmalig Hinweis zu den Fragen:

    Diese Fragen sind zu beantworten, wenn bei U25 ALG II Antrag gestellt wird.

    Für U25 gelten strengere Regel, da geprüft wird, wer die Kosten zu tragen

    hat. Als Kostenträger kämen die Eltern in Frage, weil noch unterhaltspflichtig.

    Die Jugendhilfe, weil es Sonderregelungen bei U25 bis zum 25. Lebensjahr gibt.

    Falls die Fragen nicht beantwortet werden, wird der ALG II Antrag abgelehnt.

    Da weder der Kostenträger ermittelt werden kann, noch die tatsächliche

    Bedürftigkeit geprüft und auch die Unterhaltspflicht der Eltern nicht. Es besteht

    zwar mit 18 Jahren Volljährigkeit nach dem Gesetz, aber nicht nach dem

    SGB II. Dafür gelten andere Regelungen.

    Gruß

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