Leben mit ALG II trotz Vermögen bzw Haus wegen Todesfall?

  • Hallo,


    folgendes Problem tut sich mir auf.


    (Vorab: ALGII beziehe ich quasi seit 2019 (immer mal wieder mit Pausen, aber das ist gerade nicht relevant))


    Meine Mutter verstarb vor einigen Wochen sehr unerwartet, war vorerkrankt (kein Corona)


    Mein Vater ist bereits vor einigen Jahren verstorben. Nun kommt das Problem. Natürlich hat meine Mutter einige Bankkonten mit ihren Alter gehabt, worauf ich Zugriff habe, sollte ich den Erbschein besitzen. Sie selber hat noch 3 Geschwister, aber von den Erbschaftsansprüchen sind die da alle ganz locker.


    Problem sind hierbei nicht die Konten (hoffe ich), sondern eher das Haus was sie vor ca. 31 Jahren gebaut hat. Da ich der einzige Sohn bin, steht auch mir das Haus zu, das ich allerdings nicht behalten will, sondern innerhalb des nächsten Jahres, verkaufen, und von dem Geld leben möchte und dies auch anlegen.


    Meine Frage ist nur wie das Jobcenter darauf reagiert. von dem Todesfall wissen Sie , und auch das natürlich Konten vorhanden sind. Dies haben Sie so zur Kenntnis genommen und warten auf Nachweise die nächste Zeit. Sie wissen aber nicht wieviel Geld drauf ist, das ein Haus und ein relativ altes Auto existiert, das ich nun nutzen will oder werde.Meine größte Sorge ist nun, dass das Jobcenter mir das Geld streicht, da ich ja eigentlich ein Haus besitze und mich bitten darin zu leben. Dürften die das, auch wenns böse klingt, um Kosten zu sparen? Obwohl ich da momentan, selbst wenn ich wollte, gar nicht in der Lage zu wäre konstant, da das Haus natürlich mehr Kosten hat als eine Mietswohnung. Gelesen habe ich bereits, das ich wahrscheinlich von dem Geld was meine Mutter auf dem Konto hat, erstmal leben muss. Je nachdem wieviel da nach Abzug der Kosten fürs Haus übrig bleibt. Wieviel Vermögen dürfte ich besitzen oder haben?


    Überlegt wurde natürlich auch bereits sich einfach einen Job zu suchen, um das Jobcenter zu umgehen und freie Hand zu haben, aber was wenn dies nicht hinhaut. Kann da jemand was zu sagen, oder ist das so tief verankert, das es da eh einen Anwalt bedarf?


    Ich hoffe das alles ist einigermaßen verständlich geschrieben, und man kann das Grundproblem herauslesen.

  • Ein abbezahltes Haus ist gemeinhin billiger als eine Mietwohnung.

    Das Erbe in Geld ist Einkommen. Wenn das so hoch ist, dass dein Alg 2 der nächsten 6 Monate gesichert ist, erfolgt eine Einstellung des ALG2. Das ALG2 wird also wahrscheinlich auch ohne die Hausproblematik "gestrichen".

    Das Haus ist kein Einkommen, da kein Geld. Es wird aber als Vermögen gewertet und Ist nicht geschützt, da du es nicht bewohnst. Du wirst es eh verkaufen und dann von dem Geld leben müssen. Momentan dürftest du 60.000 Euro Vermögen haben, ohne Corona sind es 150 Euro pro Lebensjahr.

  • Okay, und wenn das Haus mehr als 60000 wert ist? muss der Rest des Geldes dann abgetreten werden also an das JC überwiesen?
    Ich lese das so, das ich keine Schwierigkeiten bekommen würde ?

  • okay anders gefragt.

    ich hab das Haus noch nicht verkauft.

    gilt das ganze dann erst nachdem ich es verkauft habe? Mir ist natürlich bewusst, das ich von dem Geld leben würde und mich erstmal selbst zu finanzieren habe, aber was gilt bis dahin? Wenn man davon ausgeht, das das Haus erst 2022 verkauft wird, ist immer noch ein Jahr das ich mit ALG 2 versorgt werden würde, weil bisher kein Job da ist bzw . nachdem das Geld meiner Mutter verbraucht ist.. Würden die nicht meckern, das ich das Haus so schnell wie möglich verkaufen soll bzw in dem Haus zu leben habe, um selbst kein Geld zahlen zu müssen`? bzw mir anraten das ich darin leben soll? Mir gehts so ein bisschen um die Zeit bis der Erbschein da ist, und danach..

    Wir gehen nämlich davon aus, dass das Jobcenter die Leistungen streicht, wenn man weiß da ist ein Haus, das man auch bewohnen kann, er hat da Sachen bzw Dinge, also wieso finanzieren

    es ergeben sich einfach immens viele Fragen , und man selbst hat keine AHnung.

  • Erstmal hast du doch das Geld von den Konten. In der Zwischenzeit wirst du das Haus sicher verkauft haben.

    Wenn nicht, wäre ALG2 als Darlehen möglich, aber maximal für 6 Monate, denn du musst dich ernsthaft um den Verkauf bemühen. Wieso da Haus erst 2022 verkauft werden soll, ist mir schleierhaft. Es gehört dir bereits jetzt, du bist alleiniger Erbe.

    Nochmal: ALG2 ist für Bedürftige und nicht für Menschen mit Vermögen, die auf Teufel komm raus alles verzögern wollen.

  • ich war bereits in Gespräch mit den Banken.
    das war nur ein Beispiel mit 2022. Die Bank teilte mir mit, das der Verkauf des Hauses sicherlich erst in 4 oder 5 Monaten soweit ist, mit Makler usw. Das war aber erstmal nur die Theorie. Erstmal brauche ich den Erbschein. Ich hab nicht vor das unnötig hinauszuzögern.

    Ich hab deshalb 2022 gesagt, weil die Versicherung fürs Haus bspw bis ende des Jahres noch laufen. Natürlich kann das alles schneller gehen.

    Meine Frage ist einfach nur gewesen, wie das Vorgehen des Jobcenters in dem Fall wäre oder sein könnte.

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