ALG II - Haushaltsgemeinschaft mit Eltern - Dokumente und Fragen

  • Hallo,

    Ich hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen

    Wir (Mein Mann, mein Sohn und ich) leben gemeinsam mit meinen Eltern in einem Haus.

    Wir teilen uns Küche und Bad. Alles andere ist getrennt. Wir haben auch jeweils eigene Wohnzimmer und 2 Kühlschränke. Der Einkauf wird getrennt gemacht. Mein Mann Arbeitet Vollzeit und ich Teilzeit.

    Mein Vater bekommt aktuell eine kleine Erwerbsminderungsrente und Alg1

    Meine Mutter bekommt aktuell kein Geld.

    Die Miete und die Stromkosten teilen wir uns Monatlich. Meine Eltern haben mir bisher ihren Teil der Kosten immer Bar gegeben und ich habe alles überwiesen.

    Nun ist es aber so, dass mein Papa ab Mai bzw Juni (ganz sicher bin ich mir nicht) Alg2 Aufstockung beantragen muss da er kein Alg1 mehr bekommt. Wir möchten aber nicht, dass das Jobcenter uns als Bedarfsgemeknschaft ansieht weil wir zusammen unter einem Dach leben. Wir haben einen gemeinsamen Hauptmietvertrag... Müssten wir einen Untermietvertrag machen um als Wohngemeinschaft zu gelten oder geht das auch mit einem Gemeinsamen Mietvertrag?

    Meine Eltern würden mir dann ab jetzt einfach ihren Miet Anteil auf mein Konto überweisen damit klar hervorgeht was sie Monatlich bezahlen. Aber ich weiss eben nicht ob es Sinn macht einen Untermietvertrag zu erstellen.


    Viele Grüße

    Mausii4544

  • Ihr könnt keinen Untermietvertrag machen, wenn die Eltern bereits Hauptmieter sind, das wäre ein unzulässiger "In-sich-Vertrag".

    Man macht aus euch keine BG, das geht rechtlich gar nicht. HG auch nicht, wenn ihr getrennt haushaltet.

    Die Miete wird entweder schlicht nach Kopfteil oder nach Nutzung der Wohnfläche berücksichtigt. Wahrscheinlich eher ersteres. Also 2/5 der Miete für die Eltern.

  • Hallo,

    Wir haben folgendes Problem:

    Ich lebe mit meiner Familie (Ich 32, mein Mann 34 und unser Sohn 9) in einem Haus gemeinsam mit meinen Eltern. Es sind keine getrennten Wohnungen. Das heisst Bad und Küche wird gemeinsam genutzt alles andere getrennt. Wir haben in der Küche getrennte Kühlschränke und 2 Waschmaschinen. Die Einzigen Kosten die wir teilen sind die Miet und Stromkosten. Im Mietvertrag stehen alle Personen mit drin.

    Nun ist es so, dass meine Eltern Alg2 beantragen müssen und dies auch schon getan haben. Das Jobcenter möchte jetzt auch von mir und meinem Mann Gehaltsnachweise und dass wir eben alles offenlegen. Aber dürfen die das denn überhaupt? Der Sachbearbeiter war auch ziemlich unfreundlich und meinte, dass ich ein lebenlang für meine Eltern aufkommen muss. Und wenn ich das nicht kann weil ich Arbeitslos bin muss mein Mann für sie aufkommen. Mein Mann verdient gerade so viel, dass er für uns sorgen kann, also hab ich keine Sorgen dass die uns da was anrechnen können. Jedoch möchte ich nicht alles dem Jobcenter offenlegen müssen. Bin ich dazu verpflichtet? ;( ich hoffe ihr könnt mir da weiter helfen..

    Vielen Dank schonmal

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  • Rechtsgrundlage ist:

    (5) Leben Hilfebedürftige in Haushaltsgemeinschaft mit Verwandten oder Verschwägerten, so wird vermutet, dass sie von ihnen Leistungen erhalten, soweit dies nach deren Einkommen und Vermögen erwartet werden kann.

    Grundlage der Auskunftspflicht ist § 60 SGB II - Auskunftspflicht und Mitwirkungspflicht Dritter.

    Du hast jetzt 2 Möglichkeiten:

    Du antwortest, dass keine Haushaltsgemeinschaft vorliegt, weil... (Gründe einfügen) und deshalb § 9 Abs. 5 SGB II nicht greift, mithin auch keine Auskunftspflicht besteht.

    Oder

    Du beantwortest es im Wissen, dass ihr nicht leistungsfähig seid.

    Ersteres könnte halt dazu führen, dass es Probleme mit der Bewilligung von Leistungen für die Eltern gibt.

  • Ok,

    Du beantwortest es im Wissen, dass ihr nicht leistungsfähig seid.

    Aber wenn ich jetzt alles offenlege, zähle ich dann zu der Bedarfsgemeinschaft meiner Eltern dazu und muss ich dann regelmäßig alles offen legen? Wir haben extra alles getrennt gehalten genau aus diesem Grund.. Wir gehen sogar getrennt einkaufen und kochen getrennt.. Ich hatte mir das soviel einfacher vorgestellt :(

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  • Bedarfsgemeinschaft sowieso nicht, nur Haushaltsgemeinschaft. Das mit dem getrennt Kochen in nur einer Küche kann ich mir im Übrigen sowieso nicht vorstellen. Ich werkel da - besonders am Wochenende - schonmal 2 bis 3 Stunden für ein schönes Mittagessen. Und aufgeräumt muss ja auch noch werden, ehe der nächste anfangen kann. Allein, um ein Ceranfeld sauber zu machen, muss man es erstmal abkühlen lassen, was dauert usw. Wie soll das bei 2 Familien funktionieren? Wann soll da mal gegessen werden?

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