ALG II Antrag - Eigentumswohnung - Kosten der Unterkunft und Fragen

  • Hallo Ihr Lieben,

    ich bin neu in dem Forum und entschuldigt bitte, falls ich hier im falschen Thread schreibe. Meine Mutter (schwer erkrankt an Krebs und nicht mehr arbeitsfähig) und ich wohnen noch zusammen. Sie ist nun die Phase des Krankengelds und ALG I durch und hat nun Hartz IV beantragt. Ich bin erwerbstätig und zugleich Eigentümer unserer Wohnung (sie hat ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart).

    Wie sieht es nun aus mit dem Hartz IV Regelsatz? Kann dies abgelehnt werden? Zudem haben wir einen Antrag für die Erwerbsminderungsrente gestellt, jedoch kam noch keine Antwort. Die EMR wäre wohl die beste Lösung. Was könntet Ihr mir empfehlen? Ich kenne mich da leider nicht so gut aus und bin daher hier im Forum gelandet :)

    Vielen lieben Dank und bleibt alle gesund.

    Beste Grüße

    Eintracht

  • Wenn die nicht über ausreichend Einkommen und Vermögen verfügt, sehe ich keinen Grund, wieso sie nicht die Regelleistung erhalten sollte.

    Vielen Dank für Deine Antwort.

    Sie bezieht lediglich eine Witwenrente. Wäre es sinnvoll einen Untermietervertrag zu erstellen?

  • Wenn Sie bereits Wohnrecht hat? Und anscheinend bisher auch nie was zahlen musste? Jetzt, wo der Steuerzahler ran soll mit finanzieller Unterstützung?

    Merkst du da selbst was, wie sich das liest?!

  • Die Einnahmen bei uns beiden sind sehr gering. Daher die Frage.


    Darüber hinaus, ist sie noch 80 Prozent Schwerbehindert. Entschuldige bitte, wenn meine Frage etwas skurril rüber kam.

    Beiträge hintereinander zusammengefügt

    Bitte keine Vollzitate

  • Und was hat die Schwerbehinderung mit Miete zu tun? Außerdem gibt es doch sicher einen Grund für das Wohnrecht, oder nicht?

    Wenn auch deine Einnahmen gering sind, musst du etwas daran ändern. Aber bestimmt nicht, jetzt plötzlich den Steuerzahler bluten zu lassen. Insbesondere, wo du wahrscheinlich wegen des Wohnrechts gar keine Miete verlangen darfst oder, wenn es kein unentgeltliches Wohnrecht ist, sie trotzdem nicht rausschmeißen kannst, weil sie eben Wohnrecht hat.

    Sorry, die Argumentation verstehe ich nicht.

    Wie hoch ist die Witwenrente?

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