Vermögensprüfung und automatisierter Datenabgleich in Corona Zeiten

  • Hallo, ich habe gelesen, dass bis Ende März 21 keine Vermögensprüfung bei Erstanträgen stattfindet.

    Nach meinem Verständnis erfolgt die Vermögensprüfung ja normal über den automatisierte Datenabgleich zwischen Jobcenter und Finanzamt, oder?

    Findet trotz der gelockerten Regelungen trotzdem der automatisierte Datenabgleich statt, der 4 x jährlich zwischen Jobcenter und Finanzamt erfolgt?

    Dann würde das Jobcenter ja sehen, das ich Zinserträge habe. Angeblich ist ein Vermögen aktuell ok.

    Ich möchte mich hier aber nicht unnötig angreifbar machen und bin mir daher nicht sicher, ob ich einen Antrag stellen soll?

  • Hallo!

    ich habe gelesen, dass bis Ende März 21 keine Vermögensprüfung bei Erstanträgen stattfindet.

    Falsch! Das Jobcenter kann auf die Vermögensprüfung verzichten, muss aber

    nicht. Vermögen kann bei Verdacht jederzeit geprüft werden und wird dann

    auch geprüft.

    bin mir daher nicht sicher, ob ich einen Antrag stellen soll?

    ALG II ist eine Sozialleistung, die bei Hilfsbedürftigkeit gezahlt wird. Hilfsbedürftig ist,

    wer seinen Lebensunterhalt nicht, nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden

    Einkommen oder Vermögen sichern kann.

    Wenn also Hilfsbedürftigkeit besteht, kann der ALG II Antrag gestellt werden.

    Falls keine Hilfsbedürftigkeit besteht, wäre der Antrag nicht notwendig.

    Gruß

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