Gewerbe als ALG II Leistungsberechtigter

  • Hey Liebe Community,


    ich lebe aktuell mit meinen Eltern und einem Geschwister zusammen in einer Bedarfsgemeinschaft.Ich und mein Bruder gehen noch zur Schule.Wir bekommen ALG2.Ich bin aktuell 17 Jahre alt und möchte gerne bald ein Nebengewerbe anmelden.Daher habe ich recherchiert wie viel ich verdienen darf mit meinem Gewerbe,sodass nicht alles vom Amt abgezogen wird.Ich habe ein Freibetrag von 100€+1200€ pro Jahr wenn das Geld in den Schulferien verdient wird.Nun meine Fragen:


    -Darf ich theoretisch auch den Freibetrag meiner Eltern und meinen Bruder ausschöpfen (400€) und müssen die dafür dann im Gewerbe mit eingetragen sein? Oder muss ich meine Familie vertraglich im Gewerbe einbinden (als Mitarbeiter?)


    -Ebenfalls die 1200€ von meinem Bruder also insgesamt:2400€ (das heißt ich verdienen das Geld und gebe es ihm bzw. treffen wir dann eine Abmachung)


    -Ein Haushalt darf ja auch pro 750€ für Haushaltsgeräte verdienen und nutzen ,darf ich das ebenfalls für die Bedarfsgemeinschaft?


    Falls das oben alles nicht klappt,welche Möglichkeit habe ich bzw. wen soll ich kontaktieren und darf ich nur 100€ im Monat verdienen ?Außerdem möchte ich gerne Geld an das Jobcenter geben aber dann könnte ich ja nichts mehr in mein Gewerbe investieren.


    Natürlich alles mit Einverständnis meiner Eltern./Schulbildung wird nicht vernachlässigt,ich habe genung Zeit für ein Gewerbe etc.


    (So will ich mich langsam aus Hartz4 kämpfen)


    Vielen Dank

  • Nein, nur die, die arbeiten, bekommen auch einen Freibetrag. Die Verwandten auf dem Papier einzustellen, damit die ihre Freibeträge ausschöpfen und du weniger Gewinn machst, ohne, dass sie wirklich für dich arbeiten, das nennt man Betrug. Betrug sollte man auch als Minderjähriger nicht begehen, du bist bereits strafmündig.

    Das mit den 750 Euro ist Quatsch, wo hast du das her? Die 750 Euro sind ein zusätzlicher Vermögensfreibetrag. Kein Einkommensfreibetrag.

    Du darfst soviel verdienen, wie du willst. Bestenfalls soviel, dass du eben kein ALG 2 mehr benötigst. Was du in dein Gewerbe investierst, sind Betriebsausgaben. Solange das kein Luxus ist, wird das bei der Einkommensermittlung auch berücksichtigt. Dein Gewinn sinkt durch die Investitionen, entsprechend dann natürlich auch das zu berücksichtigende Einkommen.

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